Ethylcarbamat kann auf natürliche Weise bei der Gärung von Lebensmitteln und Getränken entstehen. Der Stoff ist wahrscheinlich krebserregend für den Menschen. Es ist vor allem in alkoholischen Getränken auf Steinobstbasis enthalten, aber auch in geringerem Maße in Bier, Wein, Whisky, Sojasauce und Brot. 

Weitere Informationen über die Vermeidung von Ethylcarbamat und den europäischen Zielwert von 1 mg/l finden Sie in der Empfehlung (EU) 2016/22 vom 7. Januar 2016 über die Vermeidung und Verringerung der Ethylcarbamat-Kontamination von Steinobstbränden und Steinobsttrestern und zur Aufhebung der Empfehlung 2010/133/EU (EUR-Lex). 

Im „Code of Practice for the Prevention and Reduction of Ethyl Carbamate Contamination in Stone Fruit Distillates“ (externer Link; auf englisch; Codex Alimentarius, CAC/RCP 70-2011) finden Sie Vorbeugungs- und Verminderungsstrategien.