Allgemeine Informationen 

Was ist eine Lebensmittelallergie? 

Eine Lebensmittelallergie ist eine abnorme Reaktion des Immunsystems auf einen bestimmten Stoff in einem Lebensmittel. Die Einnahme dieses Stoffes kann bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auf der Haut, im Verdauungstrakt oder in den Atemwegen hervorrufen. Zu den möglichen Symptomen gehören Juckreiz, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen und Engegefühl in der Brust (siehe häufigste Symptome  für weitere Informationen). 

Lebensmittel, die allergische Reaktionen auslösen können, werden als Lebensmittelallergene bezeichnet. Die bekanntesten Allergene sind Proteine, Milch und Milchprodukte, glutenhaltiges Getreide, Nüsse, Fisch, Krebstiere und Weichtiere. Schon die Aufnahme einer kleinen Menge eines allergenen Stoffes kann bei manchen Menschen schwere körperliche Reaktionen hervorrufen. Die wichtigsten Allergene sind von Land zu Land und sogar von Region zu Region sehr unterschiedlich. Auch das Alter spielt eine Rolle: Kinder haben oft andere Lebensmittelallergien als Erwachsene. 

Schon die Aufnahme einer kleinen Menge eines allergenen Stoffes kann bei manchen Menschen schwere körperliche Reaktionen hervorrufen. 

Eine Lebensmittelallergie verläuft in der Regel in zwei Phasen: 

  1. Beim ersten Kontakt mit einem Allergen bildet das Immunsystem Antikörper, aber es treten noch keine allergischen Symptome auf. Dies ist die Sensibilisierungsphase. 
  2. Bei einem späteren Kontakt erkennt das Immunsystem das Allergen und reagiert dagegen. Zu diesem Zeitpunkt treten dann allergische Symptome auf. 

Was ist eine Lebensmittelunverträglichkeit? 

Eine Lebensmittelunverträglichkeit hat im Gegensatz zu einer Allergie keinen Ursprung im Immunsystem. Die Symptome können jedoch sehr ähnlich sein (siehe häufigste Symptome). 

Eine Unverträglichkeit kann folgende Ursachen haben: 

  • eine Verringerung der Fähigkeit oder die Unfähigkeit, einen bestimmten Stoff zu verdauen (z. B. Laktose); 
  • die Wirkung einiger natürlicher Stoffe in Lebensmitteln (z. B. Hystamin, Tyramin usw.) auf den Organismus; 
  • andere, spezifische biologische Mechanismen einer Substanz, die noch nicht identifiziert wurden (z. B. Sulfite). 

Häufigste Symptome 

Allergische Reaktionen können verschiedene Formen annehmen: 

  • Hauterkrankungen: Ekzeme, Nesselsucht, Schwellungen, ... 
  • Augenkrankheiten: Bindehautentzündung, ... 
  • Verdauungsprobleme: Erbrechen, Durchfall, Verstopfung 
  • Atemwegserkrankungen: Asthma, Rhinitis (Nasenentzündung: Niesen, laufende Nase oder Verstopfung, ...) 
  • Orales Allergiesyndrom (OAS): Kribbeln in Mund und Rachen, Anschwellen der Lippen, Schluckbeschwerden. Dies ist typisch für Kreuzallergien zwischen Obst und/oder Gemüse und Pollen. 
  • In der Regel zeigt eine allergische Person nicht nur ein, sondern mehrere Symptome gleichzeitig. Sie können bereits wenige Minuten nach der Einnahme einer allergenen Substanz auftreten, aber auch erst nach mehreren Stunden. Je nach Schweregrad der Allergie können die Symptome immer gleich sein oder variieren. 
  • Das gefährlichste Symptom ist der lebensbedrohliche anaphylaktische Schock, bei dem Adrenalin eingesetzt werden muss, um die Reaktion zu stoppen. Die Symptome sind vielfältig: Hauterscheinungen wie Rötungen und Schwellungen, Übelkeit und Erbrechen, Blutdruckabfall, schwere Atemprobleme und Bewusstlosigkeit. Glücklicherweise ist ein anaphylaktischer Schock recht selten. 

Diagnose einer Lebensmittelallergie 

  • Es ist sehr wichtig, die richtige Diagnose zu stellen. Die Selbstdiagnose, z. B. durch den Ausschluss bestimmter Lebensmittel aus der Ernährung, kann schädlich sein, weil sie zu einem Mangel an notwendigen Nährstoffen führen kann. 
  • Eine Lebensmittelallergie kann durch verschiedene medizinische Tests nachgewiesen werden, z. B. durch einen Hauttest, auch Pricktest genannt, oder durch Provokationstests. Die Ergebnisse dieser Tests müssen von einem Arzt interpretiert werden, der von Fall zu Fall seine Schlussfolgerungen zieht. 

Was sind Kreuzallergien? 

  • Manche Menschen, die gegen einen Stoff allergisch sind, können auch auf andere Allergene allergisch reagieren. Man spricht dann von Kreuzallergien. 
  • Kreuzallergien können auftreten zwischen: 
  • Lebensmitteln: zum Beispiel zwischen Kuhmilch und Ziegenmilch, Stutenmilch oder Eselsmilch oder zwischen verschiedenen Hülsenfrüchten (Erdnüsse, Soja, Erbsen, Bohnen, Lupinen, ...); 
  • Lebensmitteln und Allergenen der Atemwege wie Birkenpollen und einige Früchte (Aprikose, Apfel, Pfirsich, ...), Wermutpollen und Sellerie, Koriander, Karotten, Petersilie, ...; 
  • Lebensmitteln (Avocado, Kiwi, Banane, Kastanie, ...) und Latex; 
  • … 
  • Es ist wichtig zu wissen, dass eine Allergie gegen einen bestimmten Stoff nicht zwangsläufig zu einer Kreuzallergie führt. Es ist Aufgabe des Arztes, bei Verdacht auf eine Kreuzallergie die richtige Diagnose zu stellen. 

Behandlung von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten 

  • Menschen, die unter Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten leiden, müssen die Lebensmittel, die eine allergische Reaktion hervorrufen, aus ihrer Ernährung streichen. Dies ist derzeit das einzige wirksame Mittel. 
  • Es wird empfohlen, einen Ernährungsberater zu Rate zu ziehen. Dieser kann: 
  • eine ausgewogene Diät bestimmen, ohne Mangel oder Überschuss an bestimmten Nährstoffen; 
  • an einer korrekten, auf die allergische Person zugeschnittenen Ausgrenzung von Nährstoffen mitwirken. Beispielsweise vertragen manche Menschen mit Laktoseintoleranz noch eine gewisse Menge dieses Stoffes; 
  • über Alternativen, Rezepte, ... informieren und lehren, wie Etiketten von abgepackten Lebensmitteln richtig gelesen und ausgelegt werden. 
  • Darüber hinaus kann der behandelnde Arzt in regelmäßigen Abständen untersuchen, ob die Allergie oder Unverträglichkeit stark ausgeprägt ist oder nicht, woraufhin die Ernährung gegebenenfalls angepasst werden kann. 
  • Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website www.ciriha.org

Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln 

Verpflichtet anzugebende Allergene 

Auf der Etikettierung von Lebensmitteln ist das Vorhandensein der folgenden Stoffe anzugeben, die Lebensmittelunverträglichkeiten oder -allergien auslösen können (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel): 

  • glutenhaltiges Getreide, nämlich Weizen (z. B. Dinkel und Khora-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder deren Hybridsorten sowie deren Erzeugnisse; 
  • Krustentiere und daraus hergestellte Erzeugnisse; 
  • Eier und daraus hergestellte Erzeugnisse; 
  • Fisch und daraus hergestellte Erzeugnisse; 
  • Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse; 
  • Soja und daraus hergestellte Erzeugnisse; 
  • Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse (inkl. Laktose); 
  • Nüsse: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse; 
  • Sellerie und daraus hergestellte Erzeugnisse; 
  • Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse; 
  • Sesamsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse; 
  • Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, ausgedrückt als SO2; 
  • Lupine und daraus hergestellte Erzeugnisse; 
  • Weichtiere und daraus hergestellte Erzeugnisse. 

Diese Allergene müssen immer dann angegeben werden, wenn sie bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und im Enderzeugnis noch vorhanden sind, auch in veränderter Form.[Einde van tekstterugloop]Außerdem müssen sie unabhängig von ihrem Gehalt immer im Verzeichnis der Zutaten aufgeführt werden, mit Ausnahme von Sulfiten, für die eine Meldeschwelle festgelegt wurde (10 mg/kg oder l). Die Allergene müssen deutlich von den übrigen Zutaten unterschieden werden, z. B. indem ihre Namen fett, in Großbuchstaben oder in einer anderen Farbe gedruckt werden, um sie hervorzuheben. 

Wenn keine Zutatenliste vorhanden ist, wird die Angabe „enthält“ verwendet, gefolgt von der Bezeichnung der Allergene. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn sich die Bezeichnung des Lebensmittels eindeutig auf den betreffenden Stoff oder das betreffende Erzeugnis bezieht (z. B. „geröstete Erdnüsse“). 

Seit dem 13. Dezember 2014 ist die Deklaration dieser Allergene auch für nicht-vorverpackte Lebensmittel vorgeschrieben. 

Andererseits ist es möglich, dass Allergene, die nicht in der obengenannten Liste aufgeführt sind, in einem Produkt vorhanden sind, ohne dass dies auf dem Etikett deutlich angegeben ist.[Einde van tekstterugloop]Dies ist zum Beispiel bei Produkten der Fall, die keine Zutatenliste enthalten (z. B. alkoholische Getränke), oder wenn Zutaten ohne eindeutigen Hinweis auf das Allergen aufgeführt werden.! Ihr Fehlen in der Liste der Inhaltsstoffe bedeutet nicht systematisch, dass sie im Erzeugnis fehlen! 

Besondere Maßnahmen für Gluten 

Menschen mit Glutenunverträglichkeit oder Zöliakie müssen Gluten vollständig und dauerhaft aus ihrer Ernährung verbannen. Sie müssen daher Zugang zu geeigneten Lebensmitteln haben, die ihren Ernährungsbedürfnissen entsprechen. Die Kennzeichnung dieser Produkte muss allen Vorschriften über die Angabe von Allergenen entsprechen, muss aber auch zusätzliche Angaben enthalten (Verordnung 41/2009/EG zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind). 

Die Bezeichnung „sehr glutenarm“ wird für Erzeugnisse verwendet, deren Glutengehalt 100 mg/kg nicht übersteigt, und die Bezeichnung „glutenfrei“ wird für Erzeugnisse verwendet, deren Glutengehalt 20 mg/kg nicht übersteigt. 

Diese Bestimmungen wurden Mitte Juli 2016 durch die Verordnung (EU) Nr. 828/2014 der Kommission vom 30. Juli 2014 über die Anforderungen an die Information der Verbraucher über das Nichtvorhandensein oder das reduzierte Vorhandensein von Gluten in Lebensmitteln ersetzt. Die Kriterien blieben jedoch unverändert. 

Nützliche Kontakte

Federale Overheidsdienst (FOD), Volksgezondheid, Veiligheid van de Voedselketen en Leefmilieu / DG Dieren, Planten en Voeding: www.health.belgium.be

FAVV (Federale Agentschap voor de Veiligheid van de Voedselketen): www.favv.be

CIRIHA (Centrum voor Informatie en Onderzoek omtrent voedselintolerantie en –hygiëne): www.ciriha.org

ASTMA EN ALLERGIEKOEPEL vzw: www.astma-en-allergiekoepel.be

Prévention des allergies a.s.b.l.: www.oasis-allergies.org

Société belge de la Cœliaque: www.vivresansgluten.be

Kind & Gezin: www.kindengezin.be

ONE (L'Office de la Naissance et de l'Enfance): www.one.be

UPDLF (Union Professionnelle des Gradués en Diététique de Langue Française): www.updlf-asbl.be

VBVD (Vlaamse Beroepsvereniging van Voedingsdeskundigen en Diëtisten): www.vbvd.org

FEVIA (Federatie Voedingsindustrie): www.fevia.be

NUBEL a.s.b.l.: www.nubel.com

AFPRAL (Association Française pour la Prévention des Allergies): www.afpral.asso.fr

CICBAA (Circle of Clinical and Biological Investigations in Food Allergy): http://www.cicbaa.org

EFA (European Federation of Allergy and Airways Diseases Patients Associations): www.efanet.org