In jüngster Zeit ist das Vorhandensein von Mineralöl in einigen Lebensmitteln erneut in den Blickpunkt gerückt.  

Herkunft des Mineralöls

Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) sind chemische Verbindungen, die hauptsächlich aus Erdöl gewonnen, aber auch künstlich aus Kohle, Erdgas und Biomasse hergestellt werden. Aufgrund des breiten Anwendungsspektrums können Mineralölkohlenwasserstoffe in Lebensmittel gelangen, z. B. durch Umweltverschmutzung oder über Schmiermittel für Maschinen, die bei der Ernte (z. B. undichte Maschinen) oder bei der Lebensmittelherstellung verwendet werden, oder durch die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff oder Verarbeitungshilfsstoff (z. B. in Pflanzenschutzmitteln, als Glasurmittel, in der Ölsaatenverarbeitung), oder durch die Verarbeitungsgeräte oder aus Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (z. B. Jute, Recyclingkarton, Druckfarben). 

Die Mineralölkohlenwasserstoffe werden häufig in zwei Gruppen unterteilt: die gesättigte Fraktion oder MOSH (mineral oil saturated hydrocarbons) und die aromatische Fraktion oder MOAH (mineral oil aromatic hydrocarbons). Es handelt sich oft um komplexe Gemische mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften. 

Europäisches EFSA-Gutachten zu Mineralöl in Lebensmitteln 

 Im Jahr 2012 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Studie über die mit dem Vorhandensein von MKW in Lebensmitteln verbundenen Risiken. Dabei zeigte sich, dass eine Reihe von Bestandteilen in diesen Gemischen potentiell eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen könnten. Es gibt Hinweise darauf, dass sich die gesättigte Kohlenwasserstofffraktion (MOSH) in verschiedenen Geweben und Organen anreichern kann, was zu gesundheitlichen Folgen führen kann. Es wurde auch festgestellt, dass die Fraktion der aromatischen Kohlenwasserstoffe (MOAH) krebserregend und genotoxisch sein könnte. 

Es bestehen jedoch noch viele Unklarheiten über die Toxizität und das potentielle Risiko von MOSH und MOAH. Um mehr Klarheit zu schaffen, wurden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene mehrere Initiativen ergriffen.

Europäische Empfehlung für die Kontrolle von MOH in Lebensmitteln und Kontaktmaterialien 

 Auf europäischer Ebene wurde den Mitgliedstaaten empfohlen, das Vorhandensein von Mineralöl (sowohl MOAH als auch MOSH) in Lebensmitteln in den Jahren 2017 und 2018 zu überwachen (Empfehlung [EU] 2017/84 der Kommission vom 16. Januar 2017 zur Überwachung von Kohlenwasserstoffen aus Mineralölen in Lebensmitteln und in Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen). Dies ist wichtig, um ein besseres Verständnis des Vorkommens von MOSH und MOAH in Lebensmitteln zu erlangen und zu erfahren, welche Lebensmittel zur Exposition der Verbraucher beitragen. Die erzielten Analyseergebnisse müssen der EFSA zur weiteren Untersuchung übermittelt werden. In diesem Sinne wird die Analyse folgender Lebensmittel empfohlen: tierische Fette, Brot und Brötchen, Süßwaren, Frühstücksgetreide, Süßwaren (einschließlich Schokolade) und Kakao, Fischfleisch, Fischprodukte (Fischkonserven), Speisegetreide, Speiseeis und Desserts, Ölsaaten, Teigwaren, Getreideerzeugnisse, Hülsenfrüchte, Wurstwaren, Nüsse, Pflanzenöl und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. 

Wenn MOH in Lebensmitteln gefunden werden, sollten die Mitgliedstaaten weitere Untersuchungen in Lebensmittelunternehmen durchführen, um mögliche Quellen zu ermitteln. Die Umsetzung dieser Empfehlung wird jedoch u. a. durch das Fehlen harmonisierter Probenahme- und Analysemethoden erschwert.

Belgisches Forschungsprojekt zur Mineralölmigration 

 Auf belgischer Ebene führt das Nationale Referenzlabor für Kontaktmaterialien, das WIV (Wissenschaftliches Institut für Volksgesundheit), ein wissenschaftliches Forschungsprojekt über die Migration von Mineralöl aus Kartonverpackungen durch, das Projekt Minoil (Mineral oil migration from cardboard food contact materials: Hazard identification and exposure assessment of the Belgian population). 

 Ziel dieser Studie ist es, das Vorhandensein von Mineralöl in verpackten Lebensmitteln auf dem belgischen Markt zu bewerten, gefolgt von einer Expositionsbewertung für erwachsene belgische Verbraucher. Darüber hinaus wird eine Reihe von potentiell gesundheitsschädlichen Wirkungen im Zusammenhang mit MKW untersucht. Das Projekt wird bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Die erzielten Analyseergebnisse werden der EFSA im Rahmen der Empfehlung (EU) 2017/84 mitgeteilt.

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses der FASNK  

Da die Europäische Kommission der Meinung war, dass derzeit nicht genügend Daten zur Verfügung stehen, um spezifische Bestimmungen auszuarbeiten (wie z. B. die Festlegung von Höchstwerten für MOH in Lebensmitteln), beschloss die FASNK, den Rat des Wissenschaftlichen Ausschusses einzuholen, um eine wissenschaftliche Grundlage für die Festlegung möglicher Aktionsschwellen zum Schutz der Sicherheit der Nahrungsmittelkette zu erhalten. 

In der Stellungnahme 19-2017 des Wissenschaftlichen Ausschusses  (externer Link) werden für die gesättigte Mineralölkohlenwasserstofffraktion (MOSH) Aktionsgrenzwerte zwischen 5 und 150 mg/kg Lebensmittel vorgeschlagen, je nach betrachteter Lebensmittelgruppe.  Für die aromatische Fraktion (MOAH) gibt es derzeit keine ausreichenden toxikologischen Daten, um Aktionsgrenzwerte vorzuschlagen. In Anbetracht der möglichen karzinogenen und mutagenen Eigenschaften einiger Bestandteile, die in dieser MOAH-Fraktion enthalten sein können, ist es jedoch angebracht, die Exposition gegenüber diesen Bestandteilen so weit wie möglich zu begrenzen. Daher empfiehlt der Wissenschaftliche Ausschuss, die analytische Nachweisgrenze als Aktionsgrenzwert zu verwenden. 

Mit dieser Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses möchte die FASNK die Marktteilnehmer für das Problem des Vorhandenseins von Mineralölen in Lebensmitteln sensibilisieren und ihnen die notwendige wissenschaftliche Unterstützung geben, um die potentiellen Gefahren in ihr Eigenkontrollsystem aufzunehmen.

Die Betreiber und ihr Eigenkontrollsystem 

Stellen die Betreiber im Rahmen ihres Eigenkontrollsystems fest, dass die Mengen an MOAH oder MOSH über den in der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses vorgeschlagenen Aktionsgrenzwerten liegen, sollten sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Quelle der Kontamination zu ermitteln, und alle Anstrengungen unternehmen, um sie zu vermeiden oder zu beseitigen. Da Mineralöl über viele verschiedene Wege in Lebensmittel gelangen kann, ist allgemeine Wachsamkeit geboten. 

Wird Recyclingkarton als Verpackungsmaterial verwendet, kann eine funktionelle Barriere in Form eines geeigneten Innenbeutels oder einer Innenschicht aufgebracht werden, um den Übergang von MKW aus dem Recyclingkarton auf das Lebensmittel zu verhindern. Gute Herstellungspraktiken sind sehr wichtig, z. B. muss besonders auf die Art der verwendeten Thermoöle und auf mögliche Leckagen geachtet werden, ebenso wie auf die richtige Auswahl der Rohstoffe und die korrekte Verwendung von Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsmitteln. Die Verwendung von Mineralölen als Beschichtung von Lebensmitteln ist bis auf eine Reihe von Ausnahmen, die in der Zusatzstoffverordnung aufgeführt sind, verboten. Die Verwendung als Trennmittel ist ebenfalls verboten. Zu beachten sind ferner die Lagerdauer und -bedingungen von verpackten Lebensmitteln usw.

Von der FASNK ergriffene Maßnahmen 

Die FASNK beabsichtigt in diesem Stadium nicht, Maßnahmen in Bezug auf Produkte zu ergreifen, wenn diese Aktionsgrenzwerte überschritten werden, es sei denn, es besteht eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Gesundheit. Wenn die Aktionsgrenzwerte überschritten werden, gilt die Meldepflicht daher nicht. Diese Aktionsgrenzwerte sind vorübergehend und richtungweisend, bis ein harmonisiertes europäisches Konzept vorliegt.