Es gibt zwei Arten von Kontaktmaterialien: 

  • Gegenstände: Materialien, Behältnisse, Verpackungen und verschiedene Werkzeuge, die eindeutig dazu bestimmt sind, bei der Herstellung, Zubereitung, Konservierung, Vermarktung, Beförderung oder Behandlung von Lebensmitteln verwendet zu werden, oder die als solche angeboten werden. 
  • Materialien: Bestandteile von Gegenständen und Abdeckmaterialien, die dazu bestimmt sind, direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. 

Es gibt allgemeine Regeln für alle Materialien und Gegenstände, egal aus welchem Material sie bestehen (Kunststoff, Metall, Lack, Papier usw.), die in der Verordnung 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen vorkommen. 

Diese Verordnung lässt sich wie folgt zusammenfassen: 

  1. Materialien und Gegenstände müssen so beschaffen sein, dass die mögliche Übertragung ihrer Bestandteile den festgelegten Höchstwert in den Lebensmitteln nicht überschreitet. Diese Kontaminanten dürfen den festgelegten Höchstgehalt nicht überschreiten, da sie möglicherweise:[Einde van tekstterugloop] 
  2. eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen 
  3. eine unannehmbare Veränderung der Zusammensetzung des Lebensmittels herbeiführen 
  4. eine Veränderung der organoleptischen Eigenschaften beinhalten, die über den Seh-, Geruchs-, Geschmacks- und Tastsinn wahrgenommen werden 
  5. Die Kennzeichnung, Werbung und Aufmachung eines Materials oder Gegenstands darf den Verbraucher nicht in die Irre führen. 

Auf nationaler Ebene wurden die allgemeinen Regeln im Königlichen Erlass vom 11. Mai 1992 über Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, festgelegt. 

Er enthält unter anderem die folgenden Bedingungen: 

  1. Die Bestimmungen und erforderlichen Daten, die in die Konformitätserklärung aufzunehmen sind, sowie ein Muster, das für Materialien und Gegenstände verwendet werden kann, für die die Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene nicht harmonisiert sind. 
  2. Besondere Bedingungen für Materialien aus Zinn und Zinnlegierungen (Anhang 2), Papier und Pappe (Anhang 4) und Glasgegenstände (Anhang 6) 

Es gibt derzeit spezifische Normen für Kunststoffe, recycelte Kunststoffe, regenerierte Zellulose und keramische Rohmaterialien. Diese Rohstoffe werden durch spezifische Verordnungen und Richtlinien auf der Ebene der Europäischen Union (WEB) geregelt. 

Andere Rohstoffe werden noch vom Europarat (WEB) untersucht. Diese Studien ermöglichen eine Analyse der aktuellen Daten mit dem Ziel, eine internationale Regelung auszuarbeiten. Belgien ist in dieser Frage ein aktiver Teilnehmer im Europarat. Der Europarat hat bereits mehrere Beschlüsse gefasst. Sie werden im industriellen Bereich eingesetzt, um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. 

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