Die Lebensmittelindustrie verwendet Wasser als Bestandteil oder für andere Zwecke bei der Herstellung und dem Vertrieb von Lebensmitteln. In den meisten Fällen muss dieses Wasser eine trinkbare Qualität aufweisen und den hohen Anforderungen der europäischen Vorschriften entsprechen: der Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Diese Richtlinie wurde durch verschiedene Erlässe in nationales Recht umgesetzt, je nach den Zuständigkeiten der Regionen oder des Bundes. 

Wenn ein lebensmittelverarbeitendes Unternehmen das Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz nutzt, fällt dies unter die Kontrolle der regionalen Behörden. Es handelt sich um: 

Wenn ein lebensmittelverarbeitendes Unternehmen das Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz nutzt, es aber anschließend aufbereitet (z. B. um seine Zusammensetzung zu ändern) oder wenn das Unternehmen Wasser aus einer anderen Quelle als dem öffentlichen Versorgungsnetz verwendet (z. B. Brunnenwasser, Regenwasser, Abwasserrecycling oder andere Wasserprozesse), regelt die Qualität des Wassers: 

  • der Königliche Erlass vom 14. Januar 2002 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, das in Lebensmittelbetrieben abgefüllt oder bei der Herstellung und/oder Vermarktung von Lebensmitteln verwendet wird; 

  • der Königliche Erlass vom 12. Juni 2017 zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 2002 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, das in Lebensmittelbetrieben abgefüllt oder bei der Herstellung und/oder Vermarktung von Lebensmitteln verwendet wird (mehr Infos); 

  • der Königliche Erlass vom 2. Februar 2021 zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 2002 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, das in Lebensmittelbetrieben abgefüllt oder für die Herstellung und/oder Vermarktung von Lebensmitteln verwendet wird. 

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