Neben natürlichem Mineralwasser und Quellwasser gibt es auch andere abgefüllte Wässer auf dem Markt. Sie werden manchmal auch als Wasser, Tafelwasser oder Trinkwasser bezeichnet. Diese Wässer haben im allgemeinen einen unterschiedlichen Ursprung und wurden mehr oder weniger gründlich aufbereitet, um sie trinkbar zu machen. Dieses Wasser wird in der Regel aus mehr oder weniger verschmutzten Quellen (z. B. Flüssen oder Seen) oder aus Leitungswasser gewonnen, dessen Zusammensetzung dann verändert wird.
Dieses Wasser ist speziell geregelt durch:
- die im Königlichen Erlass vom 14. Januar 2002 (NL | FR) über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, das in Lebensmittelbetrieben abgefüllt oder bei der Herstellung und/oder Vermarktung von Lebensmitteln verwendet wird, festgelegten Qualitätsstandards;
- den Königlichen Erlass vom 7. Mai 1936 (NL | FR) über den Handel mit Getränkewasser.
Vor dem Inverkehrbringen eines solchen Wassers muss der Unternehmer dem FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt den Namen mitteilen, den er diesem Wasser zu geben beabsichtigt, und zwei Kopien des Etikettenentwurfs vorlegen.
Die Kennzeichnung darf keine anderen Angaben als die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zulässigen nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben enthalten.
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