Gluten ist ein Protein, das im Korn der meisten Getreidearten wie Weizen, Roggen, Gerste und Hafer vorkommt. Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit können an einer Enteropathie leiden, einer Erkrankung des Magens und des Darms. 

Glutenfreie Lebensmittel werden von der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Bereitstellung von Informationen über Lebensmittel für Verbraucher und insbesondere von der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014 erfasst. 

Die Begriffe „glutenfrei“ und „sehr geringer Glutengehalt“ dürfen nur verwendet werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: 

  • „glutenfrei“: Lebensmittel, die an den Endverbraucher verkauft werden, dürfen nicht mehr als 20 mg Gluten pro kg Lebensmittel enthalten; 
  • „sehr geringer Glutengehalt“: Bei Lebensmitteln, die aus glutenhaltigen Getreidezutaten hergestellt und speziell zur Verringerung des Glutengehalts behandelt wurden, darf der Glutengehalt 100 mg/kg des an den Endverbraucher verkauften Lebensmittels nicht überschreiten. 

Diese Angaben können mit dem Hinweis „geeignet für Personen mit Glutenunverträglichkeit“ oder „geeignet für Personen mit Sprue“ versehen sein. 

Es ist auch möglich, die folgenden Angaben hinzuzufügen: „speziell entwickelt für Menschen mit Glutenunverträglichkeit“ oder „speziell entwickelt für Menschen mit Sprue“, wenn das Lebensmittel speziell hergestellt, zubereitet oder verarbeitet wurde, um: 

  • den Glutengehalt von Zutaten, die ursprünglich Gluten enthalten, zu reduzieren; oder 
  • glutenhaltige Zutaten durch andere ersetzen, die kein Gluten enthalten. 

Anmerkung: Die Verwendung der Angabe „laktosefrei“ ist derzeit nur in der europäischen Richtlinie 2006/141/CE über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung geregelt (in Belgien umgesetzt mit dem Königlichen Erlass vom 18. Februar 1991). Gemäß dieser Richtlinie darf der Begriff „laktosefrei“ nur verwendet werden, wenn das Erzeugnis nicht mehr als 2,5 mg Laktose pro 100 kJ (oder 10 mg/100 cal) enthält. Bei der Verwendung allgemeiner Vorschriften muss dieses Kriterium für alle Lebensmittel eingehalten werden.