Nahrungsergänzungsmittel und normale Lebensmittel, die Nährstoffe enthalten, werden durch den Königlichen Erlass vom 30. Mai 2021 (*) geregelt.

Dieser Erlass umfasst unter anderem:

  • die Mindest- und Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe pro Tagesportion
  • ein Meldeverfahren (Notifizierungsverfahren) bevor Produkte auf den Markt gebracht werden
  • Anforderungen in Bezug auf Etikett und Werbung.

Die chemischen Formen der Vitamine und Mineralstoffe, die verwendet werden dürfen, wurden im Ministerialerlass vom 4 März 2022 (*) festgelegt, und die für angereicherte Lebensmittel in der Verordnung 1925/2006 (konsolidierte version von 22/6/2021).

(*) Diese Dokumente sind nicht auf Deutsch verfügbar. Sie können diese Dokumente jedoch auf Französisch und Niederländisch konsultieren, indem Sie eine andere Sprache wählen.

 

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