Nahrungsergänzungsmittel, die Pflanzen enthalten, werden durch den Königlichen Erlaß vom 31. August 2021 (*) geregelt, auch bekannt als der Pflanzenorden. 

Bei den die in diesem Dokument erwähnten Pflanzenteile müssen die Nachweise, dass die Zutat nicht unter die Novel-Food-Gesetzgebung fällt, zwingend im Meldedossier enthalten sein.

Dieser Erlass umfasst unter anderem:

  • ein Meldeverfahren (Notifizierungsverfahren) bevor Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden
  • Anforderungen in Bezug auf Kennzeichnung und Werbung.

Der Anhang zu diesem Erlass umfasst 3 Listen:

  1. eine Liste mit Pflanzen, die nicht in einem bzw. als Lebensmittel verwendet werden dürfen. Das heißt, dass Teile, Zubereitungen oder Früchte  dieser Pflanzen nicht als solche verzehrt werden und deshalb auch nicht bei der Zubereitung von Lebensmitteln benutzt werden dürfen.
  2. eine Liste mit essbaren Pilzen
  3. eine Liste mit Pflanzen, die in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen sind. Für einige dieser Pflanzen wurden pro Tagesportion Höchstgehalte festgelegt

Für Nahrungsergänzungsmittel in Form von Kapseln, Tabletten, … , die essentielle Pflanzenöle enthalten, werden zusätzliche Daten in Bezug auf die Sicherheit der Produkte verlangt. Alle verlangten Daten sind aufgenommen ins Data Sheet for Essential Oils and Concretes (.WORD), das dem Meldedossier als Anlage hinzugefügt werden soll.

(*) Diese Dokumente sind nicht auf Deutsch verfügbar. Sie können diese Dokumente jedoch auf Französisch und Niederländisch konsultieren, indem Sie eine andere Sprache wählen
 

Kontaktinformationen

+32 (0) 2 524.73.00 between 09h00 and 12h00