Nahrungsergänzungsmittel, die andere Substanzen enthalten, werden durch den Königlichen Erlass vom 29. august 2021 geregelt.
Dieser Erlass umfasst unter anderem:
- ein Meldeverfahren (Notifizierungsverfahren) bevor Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden
- Anforderungen in Bezug auf Kennzeichnung und Werbung
Für verschiedene andere Substanzen sind spezifische Anforderungen in den Ministerialerlass vom 22. Dezember 2021 aufgenommen.