Nahrungsergänzungsmittel, die andere Substanzen enthalten, werden durch den Königlichen Erlass vom 29. august 2021 (*)  geregelt.

Dieser Erlass umfasst unter anderem:

  • ein Meldeverfahren (Notifizierungsverfahren) bevor Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden
  • Anforderungen in Bezug auf Kennzeichnung und Werbung

Für verschiedene andere Substanzen sind spezifische Anforderungen in den Ministerialerlass vom 22. Dezember 2021 (*) aufgenommen.
 

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