Nahrungsergänzungsmittel, die andere Substanzen enthalten, werden durch den Königlichen Erlass vom 12. Februar 2009 geregelt.
Dieser Erlass umfasst unter anderem:
- ein Meldeverfahren (Notifizierungsverfahren) bevor Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden
- Anforderungen in Bezug auf Kennzeichnung und Werbung
Für verschiedene andere Substanzen sind spezifische Anforderungen in den Ministerialerlass vom 19. Februar 2009 (*) aufgenommen.
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