Was sind Aromastoffe?
Aromen werden Lebensmitteln zugesetzt, um Geruch und/oder Geschmack zu verleihen oder zu verändern, und sind Zutaten, die nicht zum Verzehr als solche bestimmt sind.
Es gibt mehrere europäische und belgische Rechtstexte über Aromen und Lebensmittelzutaten mit aromatisierenden Eigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln, die darauf abzielen, die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen und ihn nicht in die Irre zu führen.
- Verordnung über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit aromatisierenden Eigenschaften
- Verordnung über Raucharomen
- Königlicher Erlass vom 24. Januar 1990 über Aromen zur Verwendung in Lebensmitteln
Weitere Informationen über diese Gesetzestexte finden Sie hier.
Kategorien von Aromen
Aromen setzen sich aus den folgenden Kategorien zusammen oder umfassen diese:
- Aromastoffe
- aromatisierende Präparate
- Aromen, die durch ein thermisches Verfahren gewonnen werden
- Raucharomen
- Aromavorstufen
- übrige Aromen
- oder Mischungen daraus
Einige Kategorien von Aromen können nur durch bestimmte geeignete Verfahren und/oder aus bestimmten Ausgangsstoffen gewonnen werden. Dies ist in der Verordnung 1334/2008 beschrieben.