Ein Lebensmittelzusatzstoff ist ein Stoff, der einem Lebensmittel zu einem bestimmten Zweck zugesetzt wird, z. B. ein Farbstoff, ein Konservierungsmittel oder ein Geschmacksverstärker. Ein Zusatzstoff ist durch eine E-Nummer gekennzeichnet. 

In der Europäischen Zusatzstoffverordnung sind „Lebensmittelzusatzstoffe“ definiert als: „ein Stoff mit oder ohne Nährwert, der in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und einem Lebensmittel  aus technologischen Gründen bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können“. 

Verarbeitungshilfsstoffe, Aromen, Vitamine und andere Nährstoffe sowie Pflanzenschutzmittel sind keine Zusatzstoffe. Sie haben ihre eigenen Vorschriften. 

Derzeit sind folgende Funktionsklassen von Zusatzstoffen in Anhang I der Verordnung definiert: Süßungsmittel, Farbstoffe, Konservierungsmittel, Antioxidantien, Trägerstoffe, Lebensmittelsäuren, Säureregulatoren, Fließhilfsmittel, Antischaummittel, Füllstoffe, Emulgatoren, Emulgiersalze, Festigungsmittel, Geschmacksverstärker, Schaumbildner, Überzugsmittel, Benetzungsmittel, modifizierte Stärken, Verpackungsgase, Treibmittel, Backtriebmittel, Komplexbildner, Stabilisatoren, Verdickungsmittel, Mehlbehandlungsmittel, Kontrastverstärker. Diese Funktionsklassen sind in Anhang I der Zusatzstoffverordnung definiert. 

Diese Funktionsklassennamen werden in der Liste der Zutaten auf den Lebensmitteletiketten verwendet. Klicken Sie hier für die Liste aller zugelassenen Zusatzstoffe und ihrer E-Nummern und offiziellen Bezeichnungen

In jedem Fall gilt die Zusatzstoffverordnung für alle Zusatzstoffe, unabhängig davon, ob sie zu einer bestehenden Funktionsklasse gehören oder nicht. Die Verwendung von Zusatzstoffen für andere Zwecke als diese unterliegt daher dem Zulassungsverfahren für Zusatzstoffe. Es ist möglich, mit dem Antrag eine neue Funktionsklasse vorzuschlagen. 

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