Viele Expats möchten nach ihrem Tod in ihrem Geburtsland beerdigt werden. Schließlich spielen Religion und Kultur oft eine wichtige Rolle bei der Trauerbewältigung, und die Traditionen des Herkunftslandes sind in Belgien nicht immer möglich. In Belgien kann man zum Beispiel nicht rituell verbrannt werden oder ein ewiges Grab erhalten. Der belgische Staat sieht die Möglichkeit vor, Verstorbene in ihr Herkunftsland oder in Länder mit anderen Vorschriften für die Bestattung von Verstorbenen zu überführen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die belgischen und internationalen Abkommen eingehalten werden. So müssen Verstorbene, die ins Ausland überführt werden, von einem Leichenpass begleitet werden:

  1. Konsultieren Sie das Handbuch
  2. Beantragen Sie einen Leichenpass über diese Anwendung
  3. Ihr Antrag wird von den Saniport-Mitarbeitern am Flughafen Brüssel bearbeitet
  4. Nach der Validierung der erforderlichen Dokumente erhalten Sie eine Nachricht in Ihrer Mailbox, um den Leichenpass  herunterzuladen.

Bitte beachten Sie: Das Dokument kann auch am Flughafen abgegeben werden, doch die Saniport-Mitarbeiter begeben sich nicht mehr außerhalb des Flughafengeländes. Sie gehen nur einmal am Tag, zwischen 20 und 21 Uhr, in die Abflughalle, um Anträge zu bearbeiten, die nicht elektronisch eingereicht werden.