Die Wahl der Reifen wirkt sich direkt auf die Sicherheit auf der Straße und die Lärmbelästigung aus, aber auch auf den Geldbeutel. Die richtige Wahl ist daher von entscheidender Bedeutung! In Europa verkaufte Reifen müssen daher ein informatives Etikett tragen. Auf der Website pneusconseils.be (FR/NL) finden Verbraucher detaillierte Erklärungen zu den Etiketten, damit sie Reifen auswählen können, die ihrem Fahrstil entsprechen. Gewerbetreibende, die an der Lieferung von Reifen beteiligt sind, finden auf dieser Seite weitere Informationen über ihre Pflichten.

 

Die Verordnung (EU) 2020/740 verlangt die Kennzeichnung von Reifen. Diese Reifenkennzeichnung betrifft die Kraftstoffeffizienz eines Reifens, eine Angabe zur Nasshaftung und zur Geräuschentwicklung und bietet zusätzliche visuelle Informationen über die Schneegriffigkeit (Symbol mit Berg und Schneeflocke) oder Eisgriffigkeit (Symbol mit Eis). Die Reifenkennzeichnung verfügt außerdem über einen QR-Code zu die Produktdatenbank EPREL (European Product Registry for Energy Labelling).




Die Reifenkennzeichnung hat eine Informationsaufgabe. Sobald ein Reifen zum Kauf angeboten wird, muss er die Kennzeichnung aufweisen. Es kann direkt auf dem Reifen kleben oder in unmittelbarer Nähe angezeigt sein.

In diesem Rahmen haben alle, die mit der Lieferung von Reifen zu tun haben, bestimmte Pflichten:

  • Reifenlieferanten (Hersteller oder Importeure)  müssen ihren Kunden das Label zur Verfügung stellen und die Informationen im Produktinformationsblatt und im technischen Werbematerial angeben. Der Inhalt dieser Informationen wird in den Anhängen III und IV der Verordnung festgelegt. Außerdem müssen sie bestimmte Informationen in der EPREL-Produktdatenbank registrieren, bevor sie einen Reifen auf den Markt bringen.
 
  • Händler müssen sich vergewissern, dass die zum Verkauf angebotenen Reifen mit der Reifenkennzeichnung versehen sind.. Sie stellen sicher, dass jede visuelle Werbung für einen bestimmten Reifentyp die Reifenkennzeichnung zeigt und dass beim Fernabsatz die Kunden auf das Informationsblatt zugreifen können. Sind zum Verkauf angebotene Reifen zum Zeitpunkt des Verkaufs für den Kunden nicht sichtbar, stellen die Händler sicher, dass sie den Kunden vor dem Verkauf eine Kopie der Reifenkennzeichnung zur Verfügung stellen.
 
  • Autohändler stellen diesen Kunden vor dem Verkauf die Reifenkennzeichnung für Reifen, die mit dem Fahrzeug verkauft oder am Fahrzeug montiert werden, sowie das entsprechende technische Werbematerial zur Verfügung und sorgen dafür, dass das Produktinformationsblatt verfügbar ist.
 
  • Betreiber von Online-Marktplätzen stellen sicher, dass die bereitgestellte Reifenkennzeichnung und das Produktinformationsblatt in der Nähe der Preisangabe angezeigt werden können. Sie informieren den Verkäufer darüber, dass er verpflichtet ist, diese Informationen anzuzeigen.

Die Kontrolle über die Bestimmungen der Verordnung wird von der Föderalen Umweltinspektion des FÖD-Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt durchgeführt. Auch die Generaldirektion Straßentransport und Verkehrssicherheit des FÖD-Mobilität und Transportwesen ist für die Kontrolle der Reifenkennzeichnung zuständig, um bestimmte Aspekte zu überprüfen.