Neben den Gefahrenpiktogrammen und Gefahrenhinweisen beinhalten die Kennzeichnungsetiketten eines Stoffes oder Gemischs auch noch Warnhinweise (oder R-Sätze). Bis zum 1. Juni 2015 sollen auch diese Warnhinweise verschwinden und durch neue Gefahrenhinweise (oder S-Sätze) ersetzt werden.

R-Sätze weisen auf spezifische Risiken hin

Warnhinweise zeigen an, welche Eigenschaften eines Stoffes oder Gemischs eine Gefahr bergen und wovor man sich folglich schützen sollte. Ihnen wird ein bestimmter Kode zugeteilt und sie können einzeln (z.B. R35) oder kombiniert verwendet werden (z.B. R36/38).

R- und S-Sätze nehmen ihre Rolle auf...

Die neue CLP-Verordnung fügt neue. angepasste Kriterien zur Einstufung der Stoffe und Gemische ein. Deshalb wurde beschlossen, auch das bestehende System der R-Sätze an eine neue Art von Gefahrenhinweisen, die R- und S-Sätze, anzupassen. Die S-Sätze sind die zusätzlichen Kennzeichnungen, die nur in der EU gebraucht werden. Spätestens am 1. Juni 2015 werden diese neuen Kennzeichen auf allen Etiketten enthalten sein, wobei eine Übergangsperiode von 2 Jahren für die bestehenden Lagerbestände vorgesehen ist. In der praktischen Übersichtstabelle „Gefahrenhinweise“ finden Sie die Liste aller Gefahrenhinweise.


 

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