Die Luftqualitätsstandards des Gesetzbuches über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz sind generisch und bereichsübergreifend und werden in zwei Stufen definiert:
 
Standardstufe A       

  • die CO2-Konzentration im Raum liegt in der Regel unter 900 ppm (das bedeutet, dass CO2 0,09 % des betrachteten Luftvolumens ausmacht)

Oder  

  • die Mindestbelüftungs- oder -reinigungsrate beträgt 40 m3/Std. pro anwesende Person, wobei mindestens 25 m3/Std. pro anwesende Person aus Frischluft von außen stammen müssen. 

 
Standardstufe B   

  • die CO2-Konzentration im Raum liegt in der Regel unter 1200 ppm (das bedeutet, dass CO2 0,12 % des betrachteten Luftvolumens ausmacht)

Oder 

  • die Mindestbelüftungsrate beträgt 25 m³/Std. pro anwesende Person. 

Je höher die Flussraten sind, desto geringer ist die Konzentration von Viren und anderen Schadstoffen im Raum.