Wir übermitteln unsere Entscheidung per post an den Arbeitgeber (oder an die Abteilung innerhalb der Organisation, die für die Verwaltung von Dossiers in Zusammenhang mit Berufskrankheiten zuständig ist), sobald das Dossier endgültig abgeschlossen ist.

Eine Entscheidung ist endgültig, wenn:

  • wir das Einverständnis des Opfers erhalten haben;
  • der Widerspruchszeitraum von 30 Kalendertagen abgelaufen ist;
  • eventuelle Widerspruchsverfahren abgeschlossen sind. 

Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)