Das Opfer reicht alle Dokumente beim Arbeitgeber (oder bei der Abteilung innerhalb der Organisation, die für die Verwaltung von Dossiers in Zusammenhang mit Berufskrankheiten zuständig ist) ein.

Der Arbeitgeber reicht den Antrag (mittels der Formulare Meldung Berufskrankheit – Muster BK1  und Ärztliche Bescheinigung – Muster BK2) so schnell wie möglich bei der Dienststelle Bewertung von Personenschäden in Brüssel ein.  

Formular

Kontaktinformationen

Medex (Verwaltung für ärztliche Begutachtung)

Service Center Gesundheit: 
02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)
 
 

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  • Haben Sie eine Frage oder möchten Sie uns Dokumente schicken? Senden Sie uns eine E-Mail unter medex@health.fgov.be.