Unsere Entscheidung (ohne medizinische Begründung) wird dem Arbeitgeber übermittelt, sobald sie endgültig ist.
Wir betrachten eine Entscheidung als endgültig, wenn:
- wir das Einverständnis des Personalmitglieds erhalten haben;
- die Widerspruchsfrist von 30 Kalendertagen abgelaufen ist;
- ein eventuelles Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist.
Eine eventuelle Entscheidung über die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand (vorübergehend endgültig) tritt am 1. Tag des Monats in Kraft, der auf unsere schriftliche Benachrichtigung an das Personalmitglied folgt. Wir geben das konkrete Datum im Entscheidungsschreiben an.
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