WIDERSPRUCH BEZÜGLICH DER ENTSCHEIDUNG DES ARBEITGEBERS
Wenn Sie mit der Entscheidung über die Erklärung der Genesung ohne bleibende Arbeitsunfähigkeit, die von Ihrem Arbeitgeber getroffen wurde, nicht einverstanden sind, können Sie sich an das zuständige Arbeitsgericht wenden. Dafür steht Ihnen ab dem Datum der Übermittlung der Entscheidung durch Ihren Arbeitgeber eine Frist von 3 Jahren zur Verfügung.
Welches Arbeitsgericht zuständig ist, hängt von dem Gerichtsbezirk Ihres Wohnsitzes ab. Weitere Informationen: Arbeitsgerichte.
Widerspruchsverfahren
Der Leiter der Abteilung medizinische Qualität (oder sein Stellvertreter) trifft eine endgültige Entscheidung auf der Grundlage des medizinischen Berichts.
Die endgültige Entscheidung erfolgt auf der Grundlage der verfügbaren Unterlagen oder nach einer erneuten Untersuchung durch unseren Arzt.
Er teilt Ihnen sowie Ihrem Arbeitgeber seine endgültige Entscheidung mit.
Sollten Sie mit der endgültigen Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie sich an das Arbeitsgericht wenden, das für den Gerichtsbezirk Ihres Wohnsitzes zuständig ist. Weitere Informationen: Arbeitsgerichte.
Dies muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Übermittlung der endgültigen Entscheidung geschehen.
Kontaktinformationen
Medex (Verwaltung für ärztliche Begutachtung)
Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)
- Möchten Sie sich beschweren über Medex? Benutzen Sie unser Online-Formular.
- Haben Sie eine Frage oder möchten Sie uns Dokumente schicken? Senden Sie uns eine E-Mail unter medex@health.fgov.be.