WIE MELDET MAN EINEN ARBEITSUNFALL?

Sie müssen Ihren Arbeitsunfall grundsätzlich melden.

Wie geht man dabei vor?

Legen Sie diese Dokumente so schnell wie möglich Ihrem Arbeitgeber vor.

Schicken Sie uns die Meldung nicht direkt. Ihr Arbeitgeber entscheidet nämlich darüber, ob es sich bei Ihrem Unfall um einen Arbeitsunfall handelt. Wenn Ihr Arbeitgeber zögert oder Zweifel bezüglich der medizinischen Konsequenzen Ihres Arbeitsunfalls hat, kann er sich an uns wenden. In diesem Fall entscheiden wir über den Kausalzusammenhang zwischen Verletzungen und Unfall. 

 


WER KANN EINE MELDUNG VORLEGEN?

Sie legen die Meldung vor. Jedoch kann

  • eine anspruchsberechtigte Person (ein Mitglied Ihrer Familie usw.),
  • Ihr Chef
  • jede andere interessierte Person

ebenfalls die Meldung einreichen.

 


WANN UND WIE MUSS DER ARBEITGEBER DIE MELDUNG AN MEDEX ÜBERMITTELN?

Ihr Arbeitgeber übermittelt uns  so schnell wie möglich die Meldung. Er muss diese Meldung auch in Publiato, der Online-Anwendung des Arbeitsunfallfonds, registrieren.

Wir werden also automatisch benachrichtigt, wenn Ihr Arbeitgeber eine Sie betreffende Meldung übermittelt.

Sobald wir eine Entscheidung bezüglich der Anerkennung Ihres Arbeitsunfalls erfahren haben, können wir Ihre Meldung bearbeiten. 

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Formular

Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)