Wenn Sie glauben, an einer Berufskrankheit zu leiden, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren.

Sie arbeiten im öffentlichen Dienst? Wir sind der medizinische Partner der meisten Verwaltungen. Wenn Ihr Arbeitgeber unsere Dienste in Anspruch nimmt, stehen Sie also unter unserer medizinischen Überwachung und wir betreuen Ihr Dossier.

  • Die föderalen  Verwaltungen (FÖD, FDP), die Abteilungen der Gemeinschaften und Regionen nehmen unsere Dienste in Anspruch.  
  •  Organisationen von öffentlichem Interesse nehmen nicht alle unsere Dienste in Anspruch.  Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber.
  • Wir sind außerdem medizinischer Partner der lokalen Verwaltungen, sofern die Berufskrankheit vor dem 01.01.1987 eintrat.

Für bestimmte spezielle Beamtengruppen übernehmen wir auch die medizinischen Kosten, die durch Ihren Arbeitsunfall entstehen. 

 

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Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)