- Wann ist die Rede von einer Berufskrankheit?
- Wann haben Sie einen Anspruch auf eine Vergüntung?
- Wie können Sie eine Krankheit als berufskrankheit anerkennen lassen?
- Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
- Medizinisches Gutachten
- Beschluss von Medex
- Berufungsverfahren
- Neuprüfung
- Ihre Artz- und Transportkosten
- Föderale Polizei
Wenn Sie glauben, an einer Berufskrankheit zu leiden, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren.
Sie arbeiten im öffentlichen Dienst? Wir sind der medizinische Partner der meisten Verwaltungen. Wenn Ihr Arbeitgeber unsere Dienste in Anspruch nimmt, stehen Sie also unter unserer medizinischen Überwachung und wir betreuen Ihr Dossier.
- Die föderalen Verwaltungen (FÖD, FDP), die Abteilungen der Gemeinschaften und Regionen nehmen unsere Dienste in Anspruch.
- Organisationen von öffentlichem Interesse nehmen nicht alle unsere Dienste in Anspruch. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber.
- Wir sind außerdem medizinischer Partner der lokalen Verwaltungen, sofern die Berufskrankheit vor dem 01.01.1987 eintrat.
Für bestimmte spezielle Beamtengruppen übernehmen wir auch die medizinischen Kosten, die durch Ihren Arbeitsunfall entstehen.
Formular
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Antrag auf Berufskrankheit BK1 PDF document - 371.34 KB
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Ärztliches attest BK2 PDF document - 371.81 KB
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Antrag auf reduzierte Leistungen nach einem Arbeitsunfall oder Berufskrankheit PDF document - 303.09 KB
Kontaktinformationen
Medex (Verwaltung für ärztliche Begutachtung)
Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)
- Möchten Sie sich beschweren über Medex? Benutzen Sie unser Online-Formular.
- Haben Sie eine Frage oder möchten Sie uns Dokumente schicken? Senden Sie uns eine E-Mail unter medex@health.fgov.be.