Wenn Ihr Berufskrankheitsdossier mit einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen wird, können Sie oder Ihr Arbeitgeber jederzeit eine erneute Untersuchung bei uns beantragen.

Sie werden dann zu einer medizinischen Untersuchung eingeladen.

Wir übermitteln Ihnen sowie Ihrem Arbeitgeber unsere Schlussfolgerungen. Bitte beachten Sie, dass die Schlussfolgerungen von Medex lediglich als Ratschläge zu verstehen sind und Sie dagegen keinen Widerspruch einlegen können.

In diesem Gutachten befinden wir über Ihren Gesundheitszustand.

Entweder Ihr Zustand

  • ist unverändert;
  • hat sich verschlechtert (Sie können eine erneute Untersuchung bei Ihrem Arbeitgeber beantragen);
  • hat sich verbessert. Genau gesagt hat der Einfluss der noch verbleibenden Verletzungen auf die Arbeitsfähigkeit sich verringert (Ihr Arbeitgeber erreicht einen Revisionsantrag ein).

Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)