WIE LEGT MAN WIDERSPRUCH EIN?

Sie können innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum der Zustellung unserer Entscheidung Widerspruch einlegen.

Sie müssen dazu das den Schlussfolgerungen des medizinischen Gutachtens beigefügte Widerspruchsformular ausfüllen.

Sie müssen dieses Formular anschließend dem Arzt vorlegen, den Sie mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt haben. Er muss darin seine Daten angeben und einen ausführlichen medizinischen Bericht beifügen (der Widerspruch muss also begründet werden).

Schicken Sie diese Dokumente an:

Medex

Leiter der Abteilung Bewertung von Personenschäden

Galileo-Allee 5 Postfach 2

1210 Brüssel

 


WIDERSPRUCHSVERFAHREN

Der Leiter der Abteilung medizinische Qualität (oder sein Stellvertreter) trifft eine endgültige Entscheidung auf der Grundlage des medizinischen Berichts.

Die endgültige Entscheidung erfolgt auf der Grundlage der verfügbaren Unterlagen oder nach einer erneuten Untersuchung durch unseren Arzt.

Er teilt Ihnen sowie Ihrem Arbeitgeber seine endgültige Entscheidung mit.

Sollten Sie mit der endgültigen Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie sich an das Arbeitsgericht wenden, das für den Gerichtsbezirk Ihres Wohnsitzes zuständig ist. Weitere Informationen: Arbeitsgerichte.

Dies muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Übermittlung der endgültigen Entscheidung geschehen.

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Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)