Wir übernehmen nur die Kosten in Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung infolge eines Berufskrankheit.

Was die Reisekosten betrifft, so übernehmen wir nur die Kosten in Zusammenhang mit Behandlungen, Krankenhausaufenthalt usw., die von Medex akzeptiert/gezahlt wurden.

  • Wann und wie reichen Sie Ihre Kosten und Anlagen bei Medex ein?
  • Was wird bezahlt und was nicht?

Antworten auf diese Fragen Sie in unserer Broschüre Kosten aufgrund eines Arbeitsunfalls? 

Diese Broschüre wurde für Arbeitsunfalldossiers konzipiert, die Verfahren und die Erstattungstarife sind jedoch die gleichen.  Dort finden Sie auch eine Übersicht der Kostenarten. Für jede Behandlungskategorie erfahren Sie, welche Dokumente vorzulegen sind, um Ihren Antrag auf Erstattung korrekt einzureichen, wie hoch der erstattete Betrag ist und ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.

 


Für wen treten wir ein?

Wir zahlen die Kosten, die durch einen Berufskrankheit entstehen, für die Personalmitglieder folgender Organisationen:

  • FÖD und FÖP;
  • Dienststellen der Föderation Wallonie-Brüssel;
  • Dienststellen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie;
  • Dienststellen der Region Brüssel-Hauptstadt;
  • Dienststellen der Vlaamse Overheid;
  • Bildungssektor: Bildungswesen der Gemeinschaften oder der gemeinschaftlichen Kommissionen, subventioniertes Bildungswesen, subventionierte Zentren für schulische Begleitung und Dienste für schulische und berufliche Orientierung;
  • Staatsrat;
  • Justiz;
  • Rechnungshof;
  • Ausschuss P und
  • Ausschuss R.

Dies sind die öffentlichen Organisationen, für die der KB vom 24.01.1969 betreffend Schadenersatz für Arbeitsunfälle im öffentlichen Sektor anwendbar ist.


FÜR WEN TRETEN WIR NICHT EIN?

Wir treten nicht für Mitglieder des Personals von Organisationen des öffentlichen Interesses, von autonomen öffentlichen Organisationen und lokalen Administrationen ein.

Wenn Sie für einen dieser Arbeitgeber tätig sind, verfahren Sie nach dessen Anweisungen. Sie können uns also auf keinen Fall Ihre Kostenrechnungen schicken.

Die Institutionen von Organisationen öffentlichen Interesses, die uns Berechnungen von Personalmitgliedern schicken, erhalten daher einen negativen Bescheid. Das Personalmitglied wird dann vom Arbeitgeber über diesen negativen Bescheid informiert. Er kann über seinen Arbeitgeber Widerspruch gegen den Bescheid von Medex einlegen.


WEITERE HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen, beispielsweise, wie viel gezahlt wird, wann gezahlt wird, ob direkt gezahlt wird oder ob wir eine Entschädigung zahlen, was zu tun ist, wenn man eine private Versicherung hat, was zu tun ist, wenn man die Originalrechnungen verloren hat usw., aufgelistet.

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Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)