Der Zustand der Verletzungen, die auf Ihren Arbeitsunfall zurückzuführen sind, kann sich verschlimmern oder verbessern. In diesem Fall oder im Falle des Ablebens infolge der Berufskrankheit kann eine Revision verlangt werden. In diesem Fall entscheiden wir über die Gewährung eines neuen Grades (Prozentsatz) der bleibenden Arbeitsunfähigkeit.

Der Antrag muss immer auf einem neuen, unvorhersehbaren Umstand basieren.

Sie können einen Revisionsantrag jederzeit stellen; es gibt keinerlei zeitliche Begrenzung.

Sie (oder jede andere berechtigte Partei) müssen den Revisionsantrag, sowie alle medizinischen Beweisstücke, an Ihren Arbeitgeber schicken, dieser leitet Ihren Antrag an uns weiter.

Sie werden erneut zu einer medizinischen Untersuchung eingeladen bei Medex oder bei Fedris.

Sobald wir eine Entscheidung getroffen haben, übermitteln wir Ihnen unsere Schlussfolgerungen.

In unseren Schlussfolgerungen nennen wir kein Datum, ab dem Ihre Arbeitsunfähigkeit bleibend wird. Das Datum, ab dem eine eventuelle Rente gewährt wird, wird auf den ersten Tag des Monats festgelegt, der auf das Datum der Einreichung des Revisionsantrags folgt.

Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Berufung einlegen.

Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)