WIE ERSTATTET MAN EINE MELDUNG?
Sie müssen eine Berufskrankheit unter Verwendung der beiden folgenden Formulare melden:
- Meldung Berufskrankheit (Muster BK1), die administrative Daten enthält;
- Ärztliche Bescheinigung - Meldung Berufskrankheit (Muster BK2), die die Bescheinigung Ihres Arztes enthält.
Legen Sie diese Dokumente so schnell wie möglich Ihrem Arbeitgeber vor.
Schicken Sie uns die Meldung nicht direkt.
WER KANN EINE MELDUNG VORLEGEN?
Sie legen die Meldung vor. Jedoch kann
- eine anspruchsberechtigte Person (beispielsweise ein Mitglied Ihrer Familie),
- Ihr Chef oder
- jede andere interessierte Person
ebenfalls die Meldung einreichen.
WANN UND WIE ERSTATTET IHR ARBEITGEBER MELDUNG BEI MEDEX?
Ihr Arbeitgeber übermittelt so schnell wie möglich die Meldung an unsere Abteilung Bewertung von Personenschäden in Brüssel.
Formular
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Antrag auf Berufskrankheit BK1 PDF document - 87.07 KB
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Ärztliches attest BK2 PDF document - 102.93 KB
Contact information
Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Victor Hortaplatz 40 Postfach 10
1060 Brüssel
Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)
- Möchten Sie sich beschweren über Medex? Benutzen Sie unser Online-Formular.
- Haben Sie eine Frage oder möchten Sie uns Dokumente schicken? Senden Sie uns eine E-Mail unter medex@health.fgov.be.