WANN UND WIE KANN EIN BERUFUNGSVERFAHREN EINGELEITET WERDEN?

Leiten Sie unsere Entscheidung und die medizinische Begründung (Anlage 2) an Ihren Arzt weiter.

Wenn Ihr Arzt mit unserer medizinischen Begründung und/oder der Entscheidung, die sich daraus ergibt, nicht einverstanden ist, kann er innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen reagieren. Nach Ablauf dieser Frist wird die anfängliche Entscheidung endgültig.

Wie legt man Widerspruch ein?

Lassen Sie das Widerspruchsformular, d. h. Anlage 2 zu der Entscheidung, die Sie erhalten haben, von Ihrem Arzt ausfüllen und unterschreiben und schicken Sie es an unseren Leiter der Abteilung medizinische Qualität (oder seinen Stellvertreter).

 


BERUFUNGSVERFAHREN

Der Arzt, der Ihre Verteidigung übernimmt, hat 3 Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen.

Wenn keine Einigung erzielt wird, wird das Dossier über das Verfahren endgültige Entscheidung behandelt.

 

Beratung in unserem medizinischen Zentrum zwischen Ihrem Arzt und unserem Arzt, der die medizinische Untersuchung durchführte

Sobald wir über Ihre Berufungsentscheidung informiert sind, versuchen wir, mit Ihnen und Ihrem Arzt einen Termin für eine erneute medizinische Untersuchung zu planen.

Diese Beratung findet in dem medizinischen Zentrum statt, in dem Ihre anfängliche Untersuchung erfolgte und mit dem Arzt, der Ihre medizinische Untersuchung durchführte.

Ihr Arzt muss während dieser neuen medizinischen Untersuchung anwesend sein.

Die Ärzte nehmen die Untersuchungsergebnisse in einen Bericht auf. Wenn sich die beiden Ärzte einig sind, endet das Berufungsverfahren hier.

Wenn keine Einigung erzielt wird, wird über das Dossier eine endgültige Entscheidung getroffen.

 

Beratung in unserem zentralen Sitz in Brüssel zwischen Ihrem Arzt und unserem medizinischen Qualitätsmanager - Pensionen (oder seinem Stellvertreter)

Sobald wir über Ihre Berufungsentscheidung informiert sind, versuchen wir, mit Ihnen und Ihrem Arzt einen Termin für eine erneute medizinische Untersuchung zu planen.

Diese Beratung findet im zentralen Sitz in Brüssel statt. Nicht der Arzt, der die anfängliche Untersuchung vornahm, führt diese Konsultation durch, sondern unser medizinischer Qualitätsmanager - Pensionen (oder sein Stellvertreter).

Ihr Arzt muss während dieser erneuten medizinischen Untersuchung anwesend sein.

Die Ärzte nehmen die Untersuchungsergebnisse in einen Bericht auf. Wenn sich die beiden Ärzte einig sind, endet das Berufungsverfahren hier.

Wenn keine Einigung erzielt wird, wird über das Dossier eine endgültige Entscheidung getroffen.

 

Ein Widerspruch auf der Grundlage eines ausführlichen medizinischen Berichts

Ihr Arzt übermittelt unserem medizinischen Qualitätsmanager - Pensionen einen ausführlichen medizinischen Bericht, in dem er die Begründung, auf der unsere anfängliche Entscheidung beruht, anficht.

Unser medizinischer Qualitätsmanager - Pensionen (oder sein Stellvertreter) kann Sie zu einer ärztlichen Untersuchung einladen. Nach der Untersuchung formuliert er einen Entscheidungsvorschlag (eine neue Entscheidung oder die Aufrechterhaltung der anfänglichen Entscheidung).

Unser Vorschlag wird Ihnen per Post übermittelt. Nach Zusendung unseres Vorschlags haben Sie 15 Kalendertage, um ihn zu akzeptieren oder abzulehnen.

Wenn keine Einigung erzielt wird, wird über das Dossier eine endgültige Entscheidung getroffen.

 

Endgültige Entscheidung

Wenn im gewählten Widerspruchsverfahren keine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt wird, wird die Angelegenheit dem Leiter der Dienststelle medizinische Qualität (oder seinem Stellvertreter übermittelt). Dieser Arzt wird dann eine Schiedsentscheidung treffen. Diese endgültige Entscheidung wird Ihnen, sowie Ihrem Arbeitgeber übermittelt.

Diese endgültige Entscheidung gilt als definitiv. Bei Medex kann man keine Berufung mehr einlegen. Es bleibt nur noch diese Möglichkeit des Widerspruchs: Innerhalb von 60 Tagen nach der Mitteilung können Sie mittels einer beim Staatsrat einzureichenden Klageschrift um die Aussetzung und die Nichtigerklärung unserer Entscheidung bitten.

 

Ärzte endgültige Schlichtung

In Ausführung von Artikel 1 des Königlichen Beschlusses vom 7. April 1995 (*) wurden als Ärzte für die endgültige Schlichtung benannt:

  • Für Dossiers in französischer Sprache:
    • Dr. Dodemont
    • Dr. Dejaegher
  • Für Dossiers in niederländischer Sprache:
    • Dr. Frisson
    • Dr. Vanmeensel

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Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)