Sobald wir den Antrag Ihres Arbeitgebers erhalten haben, laden wir Sie zu einer ärztlichen Untersuchung in das medizinische Zentrum Ihrer Region ein.

Zusammen mit unserem Einladungsschreiben erhalten Sie auch einen medizinischen Fragebogen. Diesen sollten Sie möglichst ausfüllen, bevor Sie zur ärztlichen Untersuchung erscheinen, damit Sie alle wesentlichen Elemente angeben können, die bei Ihrer ärztlichen Untersuchung wichtig sein könnten.

Bitte bringen Sie auch eine Kopie Ihres jüngsten medizinischen Berichts mit.

Sie werden von der „Pensionskommission“ untersucht. Diese Kommission setzt sich zusammen aus:

  • Einem Arzt von Medex
  • Einem Arzt, der kein Beamter ist

Die Pensionskommission hat ihren Sitz in unseren regionalen medizinischen Zentren und unser medizinischer Qualitätsmanager - Abteilung Pensionen (oder sein Stellvertreter) trifft die endgültige Entscheidung. Jedes Dossier wird also überwacht.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, zu reisen, können Sie beantragen, daheim oder in der Einrichtung, in der Sie sich aufhalten, untersucht zu werden. Schicken Sie dazu ein ärztliches Attest an das medizinische Zentrum, in das Sie eingeladen wurden. Dieses ärztliche Attest muss vom behandelnden Arzt ausgestellt werden und dient dem Nachweis, dass Sie aus medizinischen Gründen nicht reisen können.

Wenn Sie nicht zur ärztlichen Untersuchung erscheinen, informieren wir Ihren Arbeitgeber. Dieser wird sie dann um nähere Erläuterungen bitten. Wenn Sie eine Untersuchung ablehnen oder keinen gültigen Grund anführen können, versetzt Ihr Arbeitgeber Sie in den nicht-aktiven Dienst. Die Periode des nicht-aktiven Dienstes beginnt an dem Tag, an dem Sie die Untersuchung abgelehnt haben, und endet an dem Tag, an dem Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen. 

Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)