Wenn Sie aus medizinischen Gründen (Krankheit, Unfall im Privatleben oder bei der Arbeit) nicht zur Arbeit kommen können, informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig.

Befolgen Sie dabei die Anweisungen Ihres Arbeitgebers: In bestimmten Fällen muss man direkt seinen Vorgesetzten informieren, in anderen Fällen muss man ein Callcenter anrufen oder die Abwesenheit über ein automatisiertes Antwortsystem mitteilen. Dies können Sie in Ihrer Personalabteilung erfragen.

Sie arbeiten bei einer  nichtföderalen Behörde,  die uns   in Zusammenhang mit der Verwaltung krankheitsbedingter Abwesenheit angegliedert ist? Dann unterliegen Sie der Aufsicht durch Medex, dem medizinischen Partner Ihres Arbeitgebers. 

Wenn Sie einem Tarifvertrag unterliegen, müssen Sie auch Ihre Krankenkasse über Ihre Abwesenheit informieren. Bei Krankheit oder Unfall wird nämlich für einen bestimmten Zeitraum ein garantiertes Gehalt gezahlt. Nach dieser Zeit ist Ihre Krankenkasse für Sie zuständig.

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Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)