Es gibt 5 Arten von Zertifikaten, entsprechend den Klassen. Die ärztliche Bescheinigung gilt für die Klasse 1, 2, 3, 4 oder LAPL, entsprechend der beantragten Lizenz. Alle Bescheinigungen erfüllen die EASA-Kriterien, ausgenommen die für die Klasse 4, die auf nationaler Ebene gilt. 


WELCHE GÜLTIGKEITSDAUER HAT EINE ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG?

Als Pilot oder Fluglotse müssen Sie dafür sorgen, dass Sie eine gültige ärztliche Bescheinigung haben. Eine ärztliche Bescheinigung wird nie ohne vorherige ärztliche Untersuchung ausgestellt.

Sie müssen rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Ihre Bescheinigung zu verlängern.

Die Generaldirektion Luftverkehr des FÖD Mobilität verlangt eine gültige ärztliche Bescheinigung, ohne diese werden Lizenzen nicht erneuert. Außerdem kann Ihre ärztliche Bescheinigung jederzeit von Ihnen verlangt werden. Behalten Sie das Ablaufdatum Ihrer Bescheinigung im Auge und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin, wenn Sie eine Untersuchung absolvieren müssen. Eine ärztliche Bescheinigung wird nie ohne vorherige ärztliche Untersuchung ausgestellt (oder verlängert).

Die Gültigkeitsdauer hängt von Ihrem Alter und Ihrer Klasse ab.

Klasse   Alter GÜLTIGKEITSDAUER
Bescheinigung der Klasse 1 Einzelpilot mit Passagieren <40 1 Jahr
≥40  6 Monate
Einzelpilot ohne Passagiere oder Multi-Pilot mit oder ohne Passagiere) <60 1 Jahr
≥60 6 Monate
Bescheinigung der Klasse 2 <40 5 Jahre
≥40  et <50 2 Jahre
≥50 1 Jahr
Bescheinigung der Klasse 3* <40 2 Jahre
≥40 1 Jahr
Bescheinigung der Klasse 4 <40 5 Jahre
≥40 2 Jahre
Bescheinigung der Klasse LAPL <40 5 Jahre
≥40 2 Jahre

* Die medizinischen Untersuchungen der Klasse 3 werden nicht von der EZLM durchgeführt.


WANN ERHALTE ICH MEINE ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG?

Wenn Sie sich speziellen Untersuchungen unterziehen müssen, müssen Sie natürlich die Resultate abwarten (was immer für Erstuntersuchungen gilt). Dies kann mehrere Wochen dauern. Anschließend wird Ihnen die ärztliche Bescheinigung per Post zugesandt.

In anderen Fällen erhalten Sie das ärztliche Attest sofort, sofern Ihre vorherige Genehmigung durch Medex erfolgt ist. Auch wenn Sie nicht geeignet sind, wird unser Arzt Ihnen das sofort mitteilen. 


WAS MUSS ICH BEI KRANKHEIT, VERLETZUNGEN ODER SCHWANGERSCHAFT TUN?

 

Krankheit oder Verletzung

Die ärztliche Bescheinigung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie 21 Kalendertage oder länger aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind, nicht mehr. In diesem Fall müssen Sie Ihre Bescheinigung an das medizinische Zentrum (oder den zugelassenen Arzt), das/der sie ausgestellt hat, zurückschicken.

Um Ihre ärztliche Bescheinigung wieder zu bekommen, müssen Sie eine ärztliche Untersuchung im medizinischen Zentrum (oder bei einem zugelassenen Arzt) durchführen lassen.

Wenn Sie die verlangten medizinischen Bedingungen erfüllen, erhalten Sie Ihre Bescheinigung zurück. Sie erhalten außerdem ein Dokument zur Bestätigung, dass Sie eine ärztliche Untersuchung absolviert haben. Wenn Sie unserer Einschätzung nach noch nicht in der Lage sind, die Arbeit wieder aufzunehmen, bleibt die Bescheinigung aufgehoben und Sie müssen sich später einer erneuten Untersuchung unterziehen.

 

Schwangerschaft

Sobald Ihre Schwangerschaft bestätigt ist, müssen Sie Ihre Bescheinigung an Ihr zuständiges medizinisches Zentrum (oder Ihren zugelassenen Arzt) schicken. Wenn die gynäkologische Untersuchung keinerlei Komplikationen der Schwangerschaft ergibt (was von Ihrem Gynäkologen attestiert werden muss), kann unser Arzt Sie bis zum Ende der 26. Schwangerschaftswoche für tauglich  erklären.

Nach der Niederkunft müssen Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um Ihre ärztliche Bescheinigung wieder zu erhalten.

TOP

 

Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)