Sollten Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie bei der Generaldirektion Luftverkehr des FÖD Mobilität Widerspruch einlegen. Diese Instanz übermittelt den Widerspruchsantrag umgehend an die zuständige Kammer der Berufungskommission. Dieses Widerspruchsverfahren ist kostenpflichtig.

Daten der GD Luftverkehr: mobilit.belgium.be/fr/aviation Französisch) oder mobilit.belgium.be/nl/luchtvaart (Niederländisch)

Das Widerspruchsverfahren ist vollständig in Kapitel 3 des KE vom 12/07/2013 zur Organisation der Überprüfung der physischen und psychischen Eignungsbedingungen der Mitglieder der Flug- und Kabinenbesatzung von Zivilflugzeugen sowie der Fluglotsen festgelegt : : AR 12/07/2013 (Législation consolidée) (Französisch ) oder : KB 12/07/2013 (Geconsolideerde wetgeving) (Niederländisch)

 

 

Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)