Der Gerichtsmedizinische Dienst (GMD)  ist der Dienst innerhalb Medex, der sich mit der medizinischen Beurteilung von Militär, Polizei und Opfer von absichtlicher Gewalttaten, Terroropfer und Kriegopfer.

 

Der GMD:

  • erhält von einer externen Organisation den Auftrag zu einer medizinischen Beurteilung;
    • z. B. dem FPD (Föderaler Pensionsdienst) und dem FÖD Justiz
  • ​bearbeitet diesen Auftrag und sorgt dafür, dass die medizinische Untersuchung stattfinden kann.

Der Auftrag des GMD endet nach der medizinischen Beurteilung und der Erteilung eines begründeten medizinischen Rates.
Gemeinsam mit den Ärzten und Mitarbeitern der medizinischen Zentren sorgen die Case Manager des GGD für eine möglichst reibungslose Abwicklung der übertragenen Aufgaben.
 

 


Medizinischen zentren

Das zuständige medizinische Zentrum wird Sie gemäß zur medizinischen Untersuchung einladen dem Gesetz über die Verwendung von Sprachen in Verwaltungsangelegenheiten vom 2. August 1963.

Welches Zentrum für Ihren Fall zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort und nicht von Ihrer Muttersprache ab.
Bsp: Wenn Sie in Ostende wohnen, würden Sie nach Brügge vorgeladen werden. 
 
Das medizinische Zentrum in Eupen ist das einzige deutschsprachige Zentrum
Klicken Sie hier für die niederländischen Zentren (Seite auf niederländisch)
Klicken Sie hier für die französischsprachigen Zentren (Seite auf französisch)
 



VORSTELLUNG DER VON DEN UNIVERSITÄTEN VORGESCHLAGENEN MITGLIEDER DES GERICHTSMEDIZINISCHEN RECHTSPRECHUNGSKOLLEGIUMS 

Gemäß Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 11. April 1975 über die Umstrukturierung des gerichtsmedizinischen Amtes finden Sie hierunter die Liste der Mitglieder des Gerichtsmedizinischen Rechtsprechungskollegiums, die vom Vorsitzenden des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ernannt wurden.

Ordentliche Mitglieder 

 
  • Bonbled Frédéric (Université Catholique de Louvain) †
  • Casteleyn Pierre Paul (Vrije Universiteit Brussel)
  • De Boosere Evy (Universiteit Gent)
  • Lutte Isabelle (Université Libre de Bruxelles)
  • Du Bois Marc (Katholieke Universiteit Leuven)
  • Jacobs Werner (Universiteit Antwerpen)
  • Boxho Philippe (Université de Liège) 
 

Stellvertretende Mitglieder 

  • Schmit Grégorie (Université Catholique de Louvain)
  • Engels Luc (Vrije Universiteit Brussel)
  • Audenaert Kurt (Universiteit Gent)
  • Timmermans Luc (Université Libre de Bruxelles)
  • Van de Voorde Wim (Katholieke Universiteit Leuven)
  • Wostyn Lieven (Universiteit Antwerpen)
  • Papart Patrick (Université de Liège)
 

OFFIZIELLE BELGISCHE INVALIDITÄTSTABELLE 

Die offizielle belgische Invaliditätstabelle zur Bestimmung des Invaliditätsgrades (OBSI) soll als Beurteilungsgrundlage für die vom gerichtsmedizinischen Amt durchgeführten medizinischen Expertisen dienen. Unter Invalidität wird verstanden: ein Zustand, der eine teilweise oder vollständige Verminderung der körperlichen oder geistigen Integrität nach sich zieht. 
 
Die medizinischen Sachverständigen verwenden diese Tabelle, um die vorübergehende (teilweise oder vollständige) oder dauerhafte (teilweise oder vollständige) Invalidität abzuschätzen. 
 
Sie können die OBSI unter „Dokument“ einsehen.