Kriegsopfer, die unter physischen und/oder psychischen Schäden leiden oder litten, können eine Entschädigungsrente bei folgenden Diensten beantragen:

  • Wenn Sie ziviles Opfer des Ersten oder Zweiten Weltkriegs, der Ereignisse im Rahmen der Unabhängigkeitskämpfe im Kongo, in Ruanda und Burundi sind, können Sie (oder ein Anspruchsberechtigter) einen Antrag auf Entschädigungsrente bei der zelle  zivilen Kriegsopfer und Terroropfer des Föderalen Pensionsdienst stellen.
  • Wenn Sie
    • politischer Gefangener im Zweiten Weltkrieg waren,
    • militärisches Opfer des Ersten und Zweiten Weltkriegs, der Ereignisse im Rahmen der Unabhängigkeitskämpfe im Kongo, in Ruanda und Burundi oder des Koreakrieges waren,
    • während des Zweiten Weltkriegs als Jude oder Sinti/Roma für mindestens 6 Monate nach Deutschland oder in die von Deutschland besetzten Gebiete außerhalb Belgiens deportiert wurden,

können Sie (oder ein Anspruchsberechtigter) einen Antrag auf Entschädigungsrente bei der Kommission für Reparationsrenten des Föderalen Pensioensdienst (FPD) berichten.

 


AN WELCHE DIENSTSTELLE MUSS MAN EINEN RENTENANTRAG RICHTEN ?

Die Dienststelle, an die Sie Ihren Antrag richten, entscheidet über dessen Zulässigkeit. Wenn der Antrag akzeptiert wird, müssen Sie sich vor Rentenbezug beim gerichtsmedizinischen Dienst (GMD) von Medex ärztlich untersuchen lassen

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, fordert der Föderalen Pensioensdienst (FPD) uns auf, Sie zu einer ärztlichen Untersuchung vorzuladen. Nachdem Sie untersucht wurden, teilen wir unser mit Gründen versehenes ärztliches Gutachten der Dienststelle mit, die Ihren Antrag übermittelte. Bei der Entscheidung, ob Ihnen eine Rente gewährt wird, stützt sie sich unter anderem auf dieses Gutachten.  

 


WORIN BESTEHT DIE ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG BEIM GMD?

Das medizinische Medex-Zentrum Ihrer Region lädt Sie zu einer ärztlichen Untersuchung durch einen Expertenarzt des GMD vor.

Soweit möglich bittet der GMD Sie zu einem Untersuchungstermin binnen 3 Monaten nach Eingang Ihres Antrags. Sie werden auf jeden Fall vom Termin einen Monat im Voraus in Kenntnis gesetzt.

Nach Bearbeitung Ihrer Akte durch das medizinische Zentrum wird diese durch einen Arzt der Abteilung medizinische Qualität des GMD in den zentralen Medex-Dienststellen geprüft.

Wichtige Informationen bezüglich Ihrer Anreise zum medizinischen Zentrum

  • Wenn Sie mit dem Zug reisen und uns ausreichend früh informieren, erhalten Sie einen Antrag für die Reise mit der SNCB.
  • Wenn Sie nachweisen, dass sie nur unter erheblichen Schwierigkeiten reisen können, können Sie beantragen, dass Sie daheim oder in der Einrichtung, in der Sie sich aufhalten, untersucht werden. Zu diesem Zweck muss jedoch ein Antrag an das medizinische Medex-Zentrum gerichtet werden, von dem Sie eingeladen wurden. Fügen Sie Ihrem Antrag eine ärztliche Bescheinigung bei.  
  • Wenn unser medizinischer Experte der Ansicht ist, dass Sie sich von einem zugelassenen Spezialisten untersuchen lassen müssen, Sie jedoch Ihren Wohnsitz nicht in dem Ort haben, in dem sich die Praxis dieses Spezialisten befindet, erhalten Sie einen Antrag für die Reise mit der SNCB.

BERUFUNGSVERFAHREN

Wenn Sie mit der Entscheidung des FDP oder der DG Kriegsopfer nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch bei dieser Dienststelle einlegen. Diese kann uns auffordern, Sie zu einer erneuten ärztlichen Untersuchung einzuladen.

Diese wird nicht vom medizinischen Expertenarzt des medizinischen Medex-Zentrums Ihrer Region, sondern von einer medizinischen Berufungskammer durchgeführt.

Die Bearbeitung des Berufungsdossiers erfolgt auf die gleiche Weise wie in der ersten Instanz.

Die französischsprachigen Berufungskammern befinden sich in den medizinischen Zentren Brüssel und Lüttich; die niederländischsprachigen Berufungskammern befinden sich in den medizinischen Zentren Gent und Leuven.


ANTWORT AUF HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

(DIESE BROSCHÜRE LIEGT NICHT IN DEUTSCH VOR)

In unserer Broschüre "Examen médical auprès de l’OML pour les victimes militaires et les victimes de guerre" (Diese Broschüre liegt nicht in Deutch vor) finden Sie eine Antwort auf folgende Fragen :

  • Warum werden Sie durch den GMD untersucht ?
  • Was wird der GMD untersuchen?
  • Wer beantragt die ärztliche Untersuchung?
  • Wo findet die Untersuchung statt?
  • Wer darf Sie am Tag der Untersuchung begleiten?
  • Wann teilt der GMD sein Gutachten der beantragenden Dienststelle mit?
  • Was tun, wenn Sie mit der Entscheidung des Föderalen Pensioensdienst (FPD) nicht einverstanden sind?
  • Was ist, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert?

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Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)

Service Center Gesundheit: 
02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)

Um Ihre Unterlagen zu Ihren Krankheitskosten einzureichen, verwenden Sie bitte die folgende Adresse :

Centre Administratif Jardin Botanique - Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 bte 201
1000 Bruxelles

e-mail  : Medex_fraismedicaux@health.fgov.be
 

  • Möchten Sie sich beschweren über Medex? Benutzen Sie unser Online-Formular.
  • Haben Sie eine Frage oder möchten Sie uns Dokumente schicken? Senden Sie uns eine E-Mail unter medex@health.fgov.be.