Seit dem Gesetz vom 1. August 1985 können die Opfer vorsätzlicher Gewalttaten, sowie die Angehörigen verstorbener Opfer eine finanzielle Beihilfe bei der Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten des FÖD Justiz beantragen.

 


AN WELCHE DIENSTSTELLE MUSS MAN EINEN ANTRAG AUF FINANZIELLE HILFE RICHTEN?

Die Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten des FÖD Justiz beurteilt die Zulässigkeit Ihres Antrags.

Wenn der Antrag akzeptiert wird, müssen Sie, bevor Sie irgendeine finanzielle Hilfe erhalten, eine ärztliche Untersuchung beim gerichtsmedizinischen Dienst (GMD) von Medex absolvieren.

Nachdem Sie untersucht wurden, teilen wir unseren Standpunkt der Dienststelle mit, die Ihren Antrag übermittelte. Bei der Entscheidung, ob Ihnen eine Zulage gewährt wird, stützt sie sich unter anderem auf diese Stellungnahme.

 


WORIN BESTEHT DIE ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG BEIM GMD?

Sie werden zu einer ärztlichen Untersuchung durch einen Experten des GMD im medizinischen Medex-Zentrum Ihrer Region. Ihre Einladung erhalten Sie von der Kommission.

Sie können sich von einem Arzt oder einem nicht-medizinischen Berater begleiten lassen.

Unser GMD-Experte kann, wenn er es für notwendig hält, einen zugelassenen Facharzt hinzuziehen.

Sobald Ihr Dossier vom medizinischen Zentrum bearbeitet wurde, wird es von einem beamteten Arzt in der Medex-Zentrale geprüft.

Die Schlussfolgerungen werden der Kommission übermittelt, diese trifft die endgültige Entscheidung. Wir äußern lediglich eine Stellungnahme, insbesondere bezüglich des Grades der Invalidität, der eventuellen Hilfe durch Dritte usw. Sie werden also von der Kommission über die Schlussfolgerungen bezüglich Ihres Dossiers informiert.

Wenn Sie nachweisen, dass sie nur unter Schwierigkeiten reisen können, werden Sie daheim oder in der Einrichtung, in der Sie sich aufhalten, untersucht. Teilen Sie dies der Kommission mit, diese informiert uns über Ihre Situation. Ihr Antrag muss nicht durch eine ärztliche Bescheinigung untermauert werden.

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Rechtsvorschriften

Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)