Opfer eines durch die Föderalregierung anerkannten Terrorakts können in Anwendung vom Gesetz vom 18. Juli 2017 zur Einführung eines Status der nationalen Solidarität eine finanzielle Hilfe beantragen.

Es gibt 3 verschiedene Status für Opfer :

  • direkte Opfer,
  • Anspruchsberechtigte und
  • indirekte Opfer.

Ihre Rechte variieren je nach dem Status, dem sie angehören.

Um Weiteres über diese 3 Status und Ihre Rechte zu erfahren, können Sie sich an die Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von Gelegenheitsrettern wenden. Auf der Website der sozialen Sicherheit sind ebenfalls Informationen zu finden.

Kontaktinformationen

  • Für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anträgen auf eine Pension (Formulare, Kriterien für die Gewährung einer Entschädigung, …), kontaktieren Sie bitte die Zelle 'zivile Kriegsopfer und Terroropfer' des Föderalen Pensionsdienstes (FPD).
Tour du Midi, 22e étage   - 1060 Brüssel
02/558 60 15

 

  • Bei Fragen im Zusammenhang mit der ärztlichen Untersuchung, kontaktieren Sie bitte Medex unter 02/524 91 91 (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr)