Durch die technologische und wissenschaftliche Entwicklung können im Krankenhausbereich spezialisierte Geräte genutzt werden. Deren Kosten können sehr hoch sein. Auch das Personal, das derartige Instrumente bedient und deren Ergebnisse interpretiert, ist oft sehr spezialisiert und deshalb teuer. Durch das Gesetz wurde es möglich, die Gründung, den Betrieb und die Subventionierung von medizinisch-technischen Abteilungen zu beschränken oder zu reglementieren.
Zulassung
Bisher wurden auf der Grundlage des Krankenhausgesetzes Zulassungsnormen* für die folgenden medizinischen Abteilungen ausgearbeitet.
- Abteilung für medizinische Bildgestaltung* mit einem CT-Scanner
- Zentren für menschliche Vererbung
- Abteilung mit einem Magnetresonanztomograph* (MRT)
- Abteilungen für Radiotherapie
- Zentren für die Behandlung von chronischer Niereninsuffizienz
- Abteilungen für Nuklearmedizin mit einem PET-Scanner
- Transplantationszentren
- Brandwundenzentren
Diese Normen können Vorschriften in Bezug auf die Infrastruktur oder die Anzahl der Aufnahmen in einem Krankenhaus auferlegen. Wenn ein Krankenhaus diese Normen erfüllt, kann es grünes Licht für die Finanzierung eines bestimmten Geräts oder für die Einstellung von Fachpersonal bekommen. Die Einrichtungen können unter bestimmten Umständen auch mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten, um bestimmte Normen zu erfüllen.
Flandern:
Eine Übersicht der anerkannten medizinisch-technischer Dienstleistungen in Flandern finden Sie hier.
Kontrolle, Auswertung und Qualität
Flandern:
Die Kontrolle von medizinisch-technischer Dienstleistungen ist Teil der Inspektionen und Audits von Krankenhäusern.
Wallonische Region:
Die medizinisch-technischen Dienste*, die in den Krankenhäusern auf wallonischem Territorium (außer der deutschsprachigen Gemeinschaft) oder in den 4 französischsprachigen Universitätskliniken (St Luc Woluwé, Erasme, Lüttich und Mont-Godinne) ausgeübt werden, unterliegen den gleichen Genehmigungsverfahren wie alle anderen Teile des Krankenhauses.
Für die wallonische Region und die 4 französischsprachigen Universitätskliniken (St Luc Woluwé, Erasme, Lüttich und Mont-Godinne), besuchen Sie das Portal "Action Sociale et Santé en Wallonie".
Gemeinsamen Gemeinschaftskommission (Brüssel):
Die Normen werden jährlich vom Inspektionsdienst und Gesundheitsdienst der gemeinsamen Gemeinschaftskommission geprüft. Weiter gibt es Kontrollen bei einer Änderung der Zahl der Bette, einer Änderung des Verwalters, einer Änderung innerhalb eines Vereins ohne Erwerbszweck, wie des Namens des Vereins ohne Erwerbszweck, der Anschrift oder des Standorts.