Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Entscheidung nicht korrekt ist oder dass wir das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten haben, können Sie beim Föderalen Beschwerdeausschuss für den Zugang zu Umweltinformationen Beschwerde einlegen.

Sie haben ab Erhalt des Antwortschreibens 60 Tage Zeit, um diesen Einspruch einzureichen, entweder ab dem Zeitpunkt, an dem Sie unsere negative oder teilweise positive Entscheidung erhalten haben, oder weil wir die positive Entscheidung nicht umgesetzt haben. Wenn wir nicht innerhalb von 30 Tagen (bzw. 45 Tagen, wenn eine Verlängerung möglich ist) auf Ihre Anfrage geantwortet haben, können Sie jederzeit Einspruch erheben.

Die Kommission hat 30 Tage Zeit, um über den Einspruch zu entscheiden, die auf 45 Tage verlängert werden kann, wenn die Anfrage komplex ist.

Kontaktadressen des Ausschusses:
Föderaler Beschwerdeausschuss für den Zugang zu Umweltinformationen
SPF Inneres
Zu Händen von Frankie Schram
Sekretär
Rue des Colonies, 11
1000 Brüssel
Tel.: 02/518 20 97 - 02/518 20 73
Fax: 02/518 25 97
E-Mail: Frankie.Schram@rrn.fgov.be

Website: https://www.ibz.rrn.fgov.be/de/kommissionen/acces-aux-informations-environnementales/introduction/ (mit u. a. allen Entscheidungen und Stellungnahmen)

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