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Diese Menge an Informationen wird von den zuständigen staatlichen Behörden untersucht, die anschließend die Entscheidung treffen und sich an die Vorgaben halten. Es wird von ihnen insbesondere eine Erklärung erstellt, die eine Zusammenfassung enthält, auf welche Weise der genehmigte Abschlussentwurf die Meinungen der Öffentlichkeit zum Bericht berücksichtigt oder nicht. Des Weiteren wird der Verfasser des Plans oder Programms auch die Maßnahmen festlegen müssen, um die erheblichen Auswirkungen zu überwachen, die bei der Umsetzung des Plans oder Programms festgestellt worden sind.

Ist die Umweltverträglichkeitsprüfung einmal eingereicht und hat die zuständige staatliche Behörde einen Standpunkt eingenommen, muss die Entscheidung, das heißt die eigentliche Genehmigung des Plans oder Programms durch den Staat, der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden (ebenso wie den am Prozess beteiligten Verwaltungsinstanzen).

Und schließlich wird derjenige, der den Plan oder das Programm erstellt hat, dessen konkrete Auswirkungen für die Umwelt überprüfen müssen.