Nanowerkstoffe stellen eine komplexe Materie dar. Derzeit gibt es keine eindeutige Definition die eine einheitliche Identifizierung erlaubt, damit sie in einem Verzeichnis erfasst werden können.

In Oktober 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission die folgende Empfehlung für die Definition eines Nanomaterials (2011/696/EU): ein Nanowerkstoff ist ein natürliches Material, das zufällig entsteht oder bewusst hergestellt wird und Teilchen enthält, entweder in ungebundenem Zustand, als Aggregat oder Agglomerat. Davon soll 50% der Partikel in der zahlenbasierten Teilchengrößenverteilung ein oder mehrere Dimensionen besitzen zwischen 1 und 100 nm (Nanometer). Als zusätzliches Kriterium wird die spezifische Oberfläche des  Werkstoffes verwendet: Ein Werkstoff, dessen spezifische Oberfläche grösser als 60m2/cm3 ist, wird auch als Nanowerkstoff betrachtet.

Die vorgeschlagene Definition der Europäischen Kommission deckt nicht notwendigerweise die gleichen Nanowerkstoffe ab wie Definitionen zu wissenschaftlichen oder Normungszwecken (wie z.B. die Definition der ISO-Norm). Sie kann vor allem in die besonderen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden, in deren Rahmen sie verwendet wird.

Was bedeutet dies jetzt konkret?

Nanowerkstoffe enthalten Teilchen mit sehr kleinen Abmessungen, kleiner als 100 nm. Um eine ungefähre Vorstellung von der Größenordnung zu geben: Wenn eine Euro-Cent-Münze ein Nanometer wäre, würde ein Meter ungefähr dem Durchmesser der Erde entsprechen. Ein enormer Maßstab, der die sehr geringe Größe von Nanowerkstoffen widerspiegelt. Wegen ihrer sehr kleinen Abmessungen, haben Nanowerkstoffe Eigenschaften, die stark unterschiedlich von den Eigenschaften desselben Werkstoffes in größeren Abmessungen sein können. Nehmen wir z.B.  das Edelmetall Gold, Gold hat in makroskopischer Form (das Teilchen ist mit bloßem Auge sichtbar) eine gelbliche Farbe und ist inert. Aber in Nanoform ist es ein ausreichender Katalysator (Aktivator chemischer Reaktionen), sehr reaktiv, und hat es eine rötliche Farbe.

Ein anderer wichtiger Aspekt von Nanowerkstoffen ist die spezifische Oberfläche, mit anderen Worten die Oberfläche des Werkstoffes im Verhältnis zu ihrer Masse oder zu ihrem Volumen. Zeolithe z.B. sind Nanowerkstoffe, die sehr porös sind. Sie werden z.B. in Waschpulver verwendet wegen ihrer Kapazität, um Kalziumionen zu absorbieren, die sonst die Wirkung des Waschpulvers beeinträchtigen würden. Diese Porosität im Nanomaßstab ist so erheblich, dass nur eine kleine Menge erforderlich ist, um eine sehr große Menge von Kalziumionen zu absorbieren. Durchschnittlich entspricht ein Gramm dieser Zeolithe einer Oberfläche von ungefähr 850 m2, das ist mehr als 4 Tennisplätze.

Besteht eine offizielle Liste/Erfassung der Nanowerkstoffe?

Dennoch kann eine Minderheit der Nanowerkstoffe an einer Registrierung nach der REACH-Verordnung unterworfen worden. Mehr Information finden Sie auf der Site der ECHA (Europäische Chemikalienagentur).

In der heutigen Form (Frühjahr 2016) ist die REACH-Verordnung für die Registrierung von Nanowerkstoffen unzureichend angepasst, sodass die verfügbaren Registrierungsdossiers (zu) wenig Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Nanowerkstoffen enthalten.

Auf Europäischen Ebene gibt es keine Registration die sich spezifisch konzentriert auf Nanomateriale. Einige individuelle Staaten haben ihre Gesetzgebung angepasst, oder beabsichtigen diese anzupassen um die Registrierung von Nanomateriale möglich zu machen.

Die ersten verbindlichen Erklärungen für den französischen Markt werden 2013 eingeführt. Ein Teil der bisher gesammelten Informationen sind öffentlich verfügbar und teilweise nützlich, um die Merkmale derjenigen zu verstehen, die in Belgien auf dem Markt sind.

Die dänischen Behörden haben 2012 eine Reihe von Initiativen für eine bessere Kontrolle auf dem Gebiet der Nanowerkstoffe ergriffen. Eine Zusammenfassung dieser Initiativen ist im Bericht ‘Better control of nanomaterials’ aufgeführt.

2016 wurde das belgische Register für die im Nanopartikelzustand hergestellten Stoffe ins Leben gerufen, was es den Behörden ermöglicht, die Entwicklung auf dem belgischen Markt zu überwachen und, wenn nötig, wirksam zu reagieren. 

2016 unternimmt auch Schweden die ersten Schritte, um die Registrierung von Nanowerkstoffen gesetzlich vorzuschreiben.

Es gibt auch weitere inoffizielle Datenbanken, die auf verschiedenen Studien beruhen (siehe Rubrik "Links").

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