Am 23. Juni 2016 beschloss das Vereinigte Königreich (UK) per Referendum, die Europäische Union (EU) zu verlassen. Das Rückzugsabkommen trat schließlich am 1. Februar 2020 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wurde eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 festgelegt. Das bedeutet, dass sich bis dahin nichts ändern wird und das Vereinigte Königreich weiterhin als vollwertiger EU-Mitgliedstaat handeln wird.
Die Übergangsperiode endet am 1. Januar 2021, und das Vereinigte Königreich ist als Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union) für den Handel mit CITES-geschützten Tieren, Pflanzen und Nebenprodukten zu betrachten.
 

CITES-Genehmigung für den Handel mit dem Vereinigten Königreich (AUSGENOMEN Nordirland)

Ab dem 1. Januar 2021 werden sowohl die europäische Bescheinigung für Exemplare von Anhang A als auch der Nachweis der legalen Herkunft für Exemplare von Anhang B nicht mehr gelten, und es werden andere CITES-Dokumente verlangt. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Dokumente, die unter der derzeitigen Regelung (bis zum 31.12.2020) und ab dem 01.01.2021 erforderlich sind.
Mit einer guten Vorbereitung vermeiden Sie Probleme bei der Ein-, (wieder-) Aus- und Durchfuhr von CITES-geschützten Arten oder bei Reisen mit Ihrer CITES-Art.

STATUS

Einfuhr in Belgien (EU) aus dem Vereinigten Königreich (ab dem 01.01.2021)

(Wieder)ausfuhr außerhalb Belgiens (EU) nach dem Vereinigten Königreich
(ab dem 01.01.2021)

Transaktion innerhalb der EU (derzeitige Regelung bis zum 31.12.2020)

Anhang A

Einfuhrgenehmigung CITES aus Belgien + (Wieder)Ausfuhrgenehmigung CITES UK

(Wieder)Ausfuhrgenehmigung CITES aus Belgien + Einfuhrgenehmigung CITES UK

europäische Bescheinigung

Anhang B

Einfuhrgenehmigung CITES aus Belgien (außer Abweichung) + (Wieder)Ausfuhrgenehmigung CITES UK

(Wieder)Ausfuhrgenehmigung CITES aus Belgien + Einfuhrgenehmigung CITES UK

Nachweis der legalen Herkunft

Anhang C

Einfuhrnotifizierung (Belgien)

(Wieder)Ausfuhrgenehmigung CITES aus Belgien + Einfuhrnotifizierung (UK)

Keine

Anhang D

Einfuhrnotifizierung (Belgien)

Keine

Keine

 Ausnahme: Nordirland

Eine Ausnahme ist Nordirland, das zum Vereinigten Königreich gehört, für das aber bis zum 1. Januar 2025 EU-Regeln gelten. Das bedeutet, dass die aktuellen CITES-Dokumente (wie z.B. eine europäische Bescheinigung) weiterhin gelten. Weitere Informationen finden Sie in der "Mitteilung an Interessenten" der Europäischen Kommission Seite 5-6.
 
Anträge von CITES-Dokumenten und Zollbehörde:

Ab dem 1. Januar 2021 benötigen Sie für Transaktionen mit CITES-Exemplaren mit dem Vereinigten Königreich fast immer eine CITES-Genehmigung aus Belgien und aus dem Vereinigten Königreich.
Möchten Sie CITES-Exemplare kurz vor dem 1. Januar 2021 versenden? Dies fällt unter die EU-Vorschriften der derzeitigen Regelung, auch wenn die Sendung nach dem 31. Dezember 2020 am Endbestimmungsort eintrifft. In der Praxis raten wir Ihnen davon ab, Sendungen ab dem 01.01.2021 zu senden, da es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu langen Warteschlangen an der Grenze kommt.

Beantragen Sie Ihre Genehmigung rechtzeitig im Voraus, damit der Transport und die Handelstransaktion ordnungsgemäß abgedeckt sind. Die Genehmigungen müssen auch den Zollbehörden vorgelegt werden, die sie unterschreiben müssen.

Eine Sendung, die der Zollbehörde ohne die erforderlichen CITES-Dokumente vorgelegt wird, kann beschlagnahmt werden. Es ist daher wichtig, sich bei den benannten Zollstellen zu melden, wo Kontrollen und Formalitäten durchgeführt werden müssen.
Weitere Informationen über Handelsaktivitäten außerhalb und innerhalb der EU finden Sie unter: www.citesinbelgie.be
Weitere Informationen über die Zollbehörde finden Sie unter: https://ec.europa.eu/environment/cites/info_entry_points.htm

Phytosanitäre Zeugnisse

Bei der Ausfuhr von künstlich vermehrten Pflanzen von Arten der Anhänge B und C und künstlich vermehrten Hybriden von nicht annotierten Arten des Anhangs A kann von der FASNK ein Pflanzengesundheitszeugnis ausgestellt werden. Dieses Dokument wird als CITES-Ausfuhrgenehmigung validiert. Eine Einfuhrgenehmigung muss wahrscheinlich vom Importeur im Vereinigten Königreich beantragt werden.

Vom Vereinigten Königreich ausgestellte europäische Bescheinigungen

Achtung, wenn Sie über eine vor dem 1. Januar 2021 vom Vereinigten Königreich ausgestellte EU-Bescheinigung verfügen, ist diese ab dem 01.01.2021 nicht mehr gültig. Sie dürfen diese EU-Bescheinigung nicht zum Kauf, Verkauf oder Transport von CITES-Arten verwenden.

Die EU-Bescheinigung kann nur als Nachweis dafür verwendet werden, dass das Exemplar legal gekauft oder erworben wurde. Im Falle kommerzieller Aktivitäten (Verkauf, Schenkung, Zucht usw.) müssen Sie eine neue belgische EU-Bescheinigung beantragen.
Nur die vom CITES-Verwaltungsorgan Nordirland ausgestellten EU-Bescheinigungen bleiben nach dem 1. Januar 2021 gültig.
 
Für weitere Informationen über den Status einer Art: www.speciesplus.net
Für Informationen: cites@health.fgov.be
Für Anträge von Dokumenten (nur über den elektronischen Schalter): www.citesinbelgique.be
Für weitere Informationen über die möglichen Auswirkungen der Brexit: www.belgium.be/brexit
Für weitere Informationen über Gesundheitsbescheinigungen: http://www.afsca.be/brexit/nl/