18/01/2022 - CAB-Forum 2022 neues Datum

BITTE IN IHRER AGENDA VORBEHALTEN! Aufgrund der aktuellen Corona-Krise wurde das CAB-Forum auf Donnerstag, den 19. Mai 2022 verlegt (Änderungen entsprechend dem Verlauf der Corona-Krise vorbehalten).


17/12/2021 - Öffentliche Anhörung nicht-chemische Rodentizide

Die ECHA hat eine öffentliche Anhörung über nicht-chemische Rodentizide eingeleitet. Ziel dieser Anhörung ist es, Informationen zu sammeln über etwaige verfügbare nicht-chemische Prüf- und Präventionsmethoden, die wirksame Alternativen zu Rodentiziden, die Antikoagulanzien enthalten, darstellen können (AVK-Rodentizide). Diese Informationen sollen der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten dabei helfen zu entscheiden, ob sie die Zulassung dieser AVK-Rodentizide verlängern sollen. Die Frist für Beiträge ist am 31.1.2022 abgelaufen.


06/12/2021 - Überblick über die Fachliteratur zur Entwicklung von (Kreuz)resistenzen gegenüber antimikrobiellen Mitteln durch Verwendung von Biozid-Produkten

Das Auftreten von Resistenzen gegen Antibiotika ist ein allgemein bekanntes Phänomen, das einen sorgsamen Umgang mit diesen Arzneimitteln gebietet. Allerdings darf dabei die Rolle von Desinfektionsmitteln nicht unterschätzt werden. Diese Biozid-Produkte werden u. a. zur Hände-und Flächendesinfektion verwendet, insbesondere seit Anfang der Corona-Krise. Im Auftrag des FÖD Volksgesundheit hat demzufolge das de Duve-Institut die Fachliteratur analysiert, um die Rolle des Einsatzes von Bioziden in der Entstehung von Resistenzen gegen antimikrobielle Mittel zu klären.

In diesem Bericht werden die bisherigen wissenschaftlichen Forschungsarbeiten über die Rolle der Biozide der Produktarten 1 (Biozid-Produkte für die menschliche Hygiene) und 2 (Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind) zusammengefasst.  In manchen Fällen kann die Resistenz gegen ein Biozid dazu führen, dass sich ebenfalls eine Resistenz gegen Antibiotika oder ein anderes Biozid bildet. Dies wird als Kreuzresistenz bezeichnet. Der Bericht legt außerdem den Nachdruck auf die wichtigsten Wirkstoffe von Desinfektionsmitteln, die in der Europäischen Union zugelassen sind. Es geht dabei um Alkohole, Aldehydverbindungen, Wasserstoffperoxid, Peressigsäure, Chlorhexidin, quaternäre Ammoniumverbindungen und Verbindungen, die Chlor und schwache organische Säuren freisetzen. Triclosan, ein Wirkstoff, der in der EU zur Verwendung in Bioziden nicht zulässig ist, wird ebenfalls im Bericht behandelt.

Die Autoren fanden, dass Biozide tatsächlich einen Einfluss haben auf die Entstehung von Resistenzen gegen antimikrobielle Mittel. Die problematischsten Wirkstoffe sind Chlorhexidin, quaternäre Ammoniumverbindungen und Triclosan. Die Resistenz gegen diese Wirkstoffe für Desinfektionsmittel kann außerdem eine Kreuzresistenz gegen bestimmte Antibiotika wie Tetracyclin, Vancomycin, Chloramphenicol, Ciprofloxacin, Imipenem und Colistin hervorrufen.

Der Bericht kann hier in Volltext oder als Zusammenfassung (nur in Englisch) abgerufen werden.


28/09/2021 - CAB-Forum 2022

SPEICHERN SIE DAS DATUM! Das nächste CAB-Forum findet am Donnerstag, 21. April 2022, statt.


28/09/2021 - Neues Bankkonto Haushaltsfonds für Rohstoffe

Die Kontonummer des Haushaltsfonds für Rohstoffe ändert sich am 1. Oktober 2021. All unsere ab diesem Datum ausgestellten Rechnungen werden dementsprechend angepasst werden.
 
Bankeinzahlungen sind künftig auf das folgende Konto zu tätigen:
 
IBAN: BE26 6792 0042 4329
SWIFT/BIC: PCHQBEBB


23/09/2021 - Jahresbericht belgischen Biozidmarkt

Der Jahresbericht 2020 über den belgischen Biozidmarkt ist verfügbar. Achtung: er berücksichtigt nicht die im Rahmen der Corona-Krise erteilten befristeten Zulassungen und Registrierungen.


13/09/2021 - New Gestautor geht live ab dem 14 .  September

Im Anschluss an unsere letzte Nachricht, können wir mit großer Freude verkünden dass der Übergang vom „Gestautor“ zum „Neuen Gestautor“ – Phase 2 abgeschlossen ist.
 
Ab morgen, 14. September, ist „Neuen Gestautor“ daher für die Erstellung von Accounts und anschließend für die Einreichung/Bearbeitung von (Neu)Anträgen einsatzbereit (Phasen 3 & 4). Um Ihnen dabei zu helfen, stellen wir Ihnen ein Handbuch zur Verfügung. Bitte lesen Sie es sorgfältig durch.
 
Die Dokumente zur Benennung oder Änderung eines lokalen Administrators finden Sie hier und hier.


13/09/2021 - Suchmaschine der zugelassenen Biozideprodukte

Anlässlich der Einführung unserer neuen IT-Plattform „New Gestautor“ wird die interaktive Liste der zugelassenen Biozide ab dem 13. September nicht mehr in Form einer Excel-Datei zur Verfügung stehen. Demnächst können Sie den Status eines Biozids über eine benutzerfreundlichere Suchmaschine ermitteln.


17/08/2021 - New Gestautor

Im Jahr 2017 begannen wir mit der Umstellung von unserer derzeitigen IT-Plattform „Gestautor“ auf eine völlig neue Plattform. Diese neue Plattform wird derzeit als „New Gestautor“ bezeichnet. In den letzten Jahren haben wir zusammen mit unserer IKT-Abteilung intensiv an der Entwicklung der neuen IT-Plattform gearbeitet. Heute können wir mit großer Freude verkünden, dass sich das Projekt seinem Abschluss nähert.

Der Übergang vom „Gestautor“ zum „New Gestautor“ wird schrittweise erfolgen, was leider auch mit einigen vorübergehenden Unannehmlichkeiten für unsere Kunden und unseren Dienst verbunden ist. In diesem Sinne verweisen wir Sie auf unser Dokument, das Sie über die verschiedenen Phasen und ihre jeweiligen Auswirkungen informiert.


21/06/2021 - Jahresberichtes 2020

Aufgrund technischer Probleme wird die Veröffentlichung des Jahresberichtes 2020 verschoben. Bitte entschuldigen Sie uns für diese Unannehmlichkeiten. Wir bemühen uns, diese Probleme so schnell wie möglich zu lösen.


11/06/2021 - Das CAB Forum 2021 wurde aufgrund der COVID-19-Krise abgesagt


27/05/2021 - Interaktive Liste der zugelassenen Biozideprodukte

Aufgrund technischer Probleme ist die interaktive Liste der zugelassenen Biozide (Datei im Tableau-Format) derzeit leider nicht verfügbar. Bitte entschuldigen Sie uns für diese Unannehmlichkeiten. Wir bemühen uns, diese Probleme so schnell wie möglich zu lösen.


25/03/2021 - Interaktive Liste der zugelassenen Biozidprodukte

Die interaktive Liste der zugelassenen Biozidprodukte ist leider nicht mehr im Tabellenformat verfügbar. Bis zum bevorstehenden Start der neuen Suchmaschine, die mit der Liste der zugelassenen Biozidprodukte verknüpft ist, können Sie diese vorübergehend in Form einer Excel-Datei mit Filtern abrufen, die Kreuzsuchen ermöglichen.


21/08/2020 - Inhaber von vorübergehenden Zulassungen können die Bereitstellung auf dem Markt zugelassener Biozidprodukte weiterverfolgen.


24/07/2020 - Das CAB Forum 2020 wurde aufgrund der COVID-19-Krise abgesagt


24/06/2020 - Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums des Brexit


29/05/2020 - Erteilung vorübergehender PT2-Zulassungen zur Bekämpfung von Covid-19 wird ebenfalls eingestellt


30/03/2020 - Liste der vorübergehenden Zulassungen, die im Kampf gegen das Coronavirus (Covid-19) erteilt sind


23/03/2020 - Covid-19 vorübergehende Zulassungen


03/03/2020 - CAB Forum 2020

SPEICHERN SIE DAS DATUM! Dieses Jahr findet das Forum am Donnerstag, den 22. Oktober statt.


7/10/2019 - Erinnerung: Bestätigung des Status als registrierter Benutzer in das Anwendungsprogramm des geschlossener Kreislaufs


03/09/2019 - CAB Forum 2019

SPEICHERN SIE DAS DATUM! Dieses Jahr findet das Forum am Donnerstag, den 24. Oktober statt.

Klicken Sie hier, um die Agenda zu erhalten (nur auf Niederländisch, Französisch oder Englisch verfügbar).

Wie im letzten Jahr wird es auch am Vormittag persönliche Sitzungen geben. Da der Zeitplan für diese Sitzungen von Ihrem Interesse abhängt, wird er zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Sitzungen nicht um Pre-Submission-Meetings handelt. Sie sollen Ihnen auch keine Informationen über aktuelle Dateien liefern.


24/07/2019 -  Zur Erinnerung

Gemäß Artikel 11 Abs. 2 des Königlichen Erlasses vom 04.04.2019 läuft die Registrierung, Zulassung oder Notifizierung an dem Tag ab, an dem der (letzte) Wirkstoff zugelassen wird. Wenn Registrierungs-, Zulassungs- oder Notifizierungsinhaber ihr Produkt weiterhin auf dem belgischen Markt anbieten möchten, sollen sie einen europäischen Antrag stellen und die erforderliche Gebühr spätestens an diesem Genehmigungsdatum entrichten.

Aus diesem Grund verschwinden die in Belgien zugelassenen Produkte zum Zeitpunkt der Zulassung des (letzten) Wirkstoffs aus der Liste der zugelassenen Produkte und erscheinen wieder, nachdem die Gebühr für die europäische Anmeldung entrichtet wurde.


17/07/2019 - Liste der zugelassenen Biozide und Jahresbericht

Um die Verlängerung und Neuveröffentlichung einer Zulassung auf der Liste der "zugelassenen Produkte" zu beschleunigen, wird Antragstellern einer europäischen Zulassung dringend angeraten, die folgenden Empfehlungen zu befolgen:

  • BEI DIE EINREICHUNG des europäischen Antrags in R4BP3 die Excel-Datei ‘Statement on existing biocidal products on the market and new products in context of National and Union Authorisation’ hinzufügen aus der hervorgeht, in welchen Mitgliedstaaten sie bereits auf dem Markt sind + Handelsname + Zulassungsnummer
  • Der Antrag bitte VOR dem Genehmigungsdatum einreichen. Nach Überprüfung durch ECHA kann die Verwaltung den Antrag auf Zahlung der erforderlichen Gebühr unverzüglich an den Antragsteller senden.
  • Die Zahlung bitte sofort durchführen.

2/07/2019 - European Commission communication: Funding opportunities for biocides

The last working programme under Horizon 2020 (available here) has been published early July. It offers the opportunity to fund projects on innovation action on biocidal active substances/products used in facilities related to agricultural production and the agri-food chain (ex: rodenticides), with the view to substitute problematic biocides.

The relevant topic for biocides can be found on  topic number SFS-04-2019-2020 part B of the tender.

The call for applications will be open as of 15 October 2019 on this website and the deadline for submission of applications/projects is 22 January 2020.

For instance, projects could touch upon the development of new biocidal active substances/biocidal products, but also the development of non-chemical alternatives to biocides.

To find this specific programme, please click on ‘SEARCH FUNDING AND TENDERS’ in the left upper corner. Introduce the topic number (SFS-04-2019-2020) in the white box below and click on the magnifier.

By clicking on the title of the topic, you will be redirected to this part of the website where you will find all the necessary information to apply for the call. Further information may be published on this website once the call is opened.

Only the most relevant proposal(s) will be selected for the topic and that cooperation between partners is highly recommended.

We would like to highlight that BE-CA on biocides is not responsible for this tender and the opportunity offered under Horizon 2020 Framework Programme. Therefore all requests shall be directly addressed to the European Commission.


09/07/2019 - Auswirkungen des BREXITS auf Biozidprodukte

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (und auch wenn mit der EU keine Übergangsfrist vereinbart wurde), können die in der Liste nach Artikel 95 aufgeführten britischen Lieferanten weiterhin aufgeführt bleiben, insofern sie bereits einen EU-Vertreter benannt haben, der neben ihnen in der Liste nach Artikel 95 aufgeführt wird. Während einige der britischen Lieferanten schon einen EU-Vertreter ernannt haben, werden die EU-Vertreter erst dann in die Liste nach Artikel 95 aufgenommen, wenn das Vereinigte Königreich die EU tatsächlich verlassen hat und die Übergangsfrist gegebenenfalls abgelaufen ist.


03/05/2019 - Königlicher Erlass zur Änderung des nationalen Verfahrens und zur Einführung des Registrierungsverfahrens für Biozide.

Der Königliche Erlass vom 4. April 2019 wurde am 23. April 2019 veröffentlicht und tritt am 3. Mai 2019 in Kraft. Mit diesem Erlass wird der Königliche Erlass vom 8. Mai 2014 zur Festlegung nationaler Zulassungs- und Notifizierungsverfahren für Biozidprodukte aufgehoben. Sobald der Königliche Erlass vom 4. April 2019 in Kraft tritt, werden diese Verfahren durch das Registrierungsverfahren ersetzt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Fachleute / Nationale Verfahren.


14/03/2019 - Königlicher Erlass zur Änderung des nationalen Verfahrens und zur Einführung des Registrierungsverfahrens für Biozide.

Der Königlicher Erlass zur Änderung des nationalen Verfahrens und zur Einführung des Registrierungsverfahrens für Biozide wird nicht vor dem 31. März 2019 veröffentlicht.


28/02/2019 - Neue Anweisungen Brexit

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat neue Anweisungen veröffentlicht, um Unternehmen auf ein „No-Deal“-Szenario im Hinblick auf den Rückzug des Vereinigten Königreichs am 30. März 2019 vorzubereiten.

Vorbehaltlich etwaiger Änderungen wird die ECHA vom 12. bis 29. März, 24 Uhr 00 CET (23Uhr 00 Ortszeit im Vereinigten Königreich) ein "Brexit-Fenster" in REACH-IT öffnen, damit im Vereinigten Königreich niedergelassenen Registranten die Möglichkeit geboten werden sollte, die notwendigen Änderungen vorzunehmen und ihre REACH-Registrierungen zu übertragen.

 


25/02/2019 - Betrügerische E-Mails

Betrügerische Zahlungsaufforderungen werden derzeit per E-Mail verschickt. Antworten Sie nicht darauf.

Wir senden weiterhin die offiziellen Zahlungsaufforderungen gemäß den üblichen Verfahren welche auf unserer Website zu Verfügung stehen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an unseren Service über den Helpdesk.


29/01/2019 - Königlicher Erlass zur Änderung des nationalen Verfahrens und zur Einführung des Registrierungsverfahrens für Biozide.

Der Königlicher Erlass zur Änderung des nationalen Verfahrens und zur Einführung des Registrierungsverfahrens für Biozide wird nicht vor dem 15. März 2019 veröffentlicht.


07/01/2019 - Bestätigung des Status als registrierter Benutzer in das Anwendungsprogramm des geschlossener Kreislaufs

Der Königlicher Erlass vom 17. Juni 2018 zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 8. Mai 2014 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Bioziden legt fest, dass die Nutzer von Produkten des geschlossenen Kreislaufs jährlich ihren Status als registrierte Nutzer angeben müssen. In diesem Jahr wurde der Bestätigungszeitraum jedoch bis zum 31. Januar 2019 verlängert.

Um ihren Status als registrierte Benutzer zu bestätigen, müssen sich Benutzer mit ihrer E-Mail-Adresse und ihrem Kennwort beim Anwendungsprogramm des geschlossener Kreislaufs anmelden. Sie erhalten nach dieser Benachrichtigung keine Bestätigungs-E-Mail. Wenn die Registrierung erfolgreich war, wird das Feld "Statusverwendung" im Unternehmensprofil automatisch markiert und die Bestätigung wird automatisch gespeichert.

Die Erstellung einer Liste gebrauchter Produkte in das Anwendungsprogramm des geschlossener Kreislaufs ist für die Benutzer nicht mehr obligatorisch, wird jedoch dringend empfohlen.

Derzeit ist es nicht möglich, die Spracheinstellungen in das Anwendungsprogramm des geschlossener Kreislaufs zu ändern. Immerhin sind diese mit den Daten der Datenbank der Unternehmen verknüpft.


07/08/2018 - Auswirkungen des BREXITS auf Biozidprodukte


04/05/2018 - Save the date Forum 2018


31/12/2017 - Modification of the fees and annual contributions

Royal Decree of 25th December 2017 amending the Royal Decree of 13 November 2011 establishing the fees and contributions payable to the Budget Fund for Raw Materials and Products

As from 1 January 2018 new fees and annual contributions apply. The main modifications are:

  • Adaptation of the fees for European product applications: the new fees can be found in annex 2 of the new Royal Decree of 25th December 2017.
  • Adaptation of the calculation of the annual contribution: the score that is attributed to a product and that forms the basis of the calculation of the annual contributions will depend on the biocidal product’s classification in hazard categories (H) in accordance with CLP legislation. Until now it has been based on the risk phrases (R) in accordance with Directive 99/45/EEC. That score will be taken into account for the calculation of the annual contribution due for the year 2017. The minimum contribution is raised from € 300 to € 400.
  • Possibility to take more stringent action against infringements on the annual declaration or on the annual contribution: If the annual contribution is not paid or the annual quantity of biocidal products is not declared within 2 months of a registered notice, a more severe punishment will be imposed: the authorisation will be cancelled instead of suspended. Moreover late declarations of the annual quantity of biocidal products will be tackled immediately. To conclude, with a view to better compliance with the legislation, a possibility to check the correctness of the annual quantity declared is built in, with retroactive effect and including the possibility to punish infringements.