Sowohl an unserem Arbeitsplatz als auch in unserem Privatleben haben wir oft mit zu viel „Dezibel“ zu tun (während Konzerten und Festivals, im Kino). Ohrstöpsel oder schützende Kopfhörer können unsere Ohren gegen unwiderrufliche Gehörschäden schützen.

Auf europäischer Ebene gibt es rechtliche Verpflichtungen für die Qualität persönlicher Gehörschützer: Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG. Gemäß dieser Richtlinie müssen alle Ohrstöpsel den Lärm so abschwächen, dass der wahrgenommene Lärmpegel auf keinen Fall höher als die Lärmgrenzwerte für Arbeitnehmer ist. Die unter der Richtlinie harmonisierte Norm EN 352-2 übersetzt diese Anforderung in minimale Geräuschdämpfungswerte für Ohrstöpsel. Für eine Frequenz von ungefähr 4 kHz z.B., müssen die Ohrstöpsel den Lärm um mindestens 12 dB (A) abschwächen können. Das Ohr ist für diese Schallfrequenz am empfindlichsten.

Einer Studie des „Test-Achats“/„Test-Aankoop“ (Test Gezondheid/Test-Santé Nr. 99 2010) zufolge erreichen nicht alle Ohrstöpsel diese Qualität. Für jemanden, der nur ab und zu ein Konzert besucht, rät Test Gezondheid zu Einweg-Ohrstöpseln aus Wachs. Für häufige Konzertbesuche sind maßgeschneiderte Ohrstöpsel eine bessere Alternative. Wenn Sie Ohrstöpsel nach Maß bestellen, lassen Sie diese auf Dichtheit testen und sich in der korrekten Handhabung unterweisen. Es wird geraten, die Ohrstöpsel sehr sorgfältig einzuführen, weil dies die Effektivität und die Qualität der Geräuschdämpfung bestimmt.

Die Qualitätskontrolle der Ohrstöpsel gehört zu den Aufgaben der FÖD Wirtschaf im Rahmen der Qualitäts- und Sicherheitsaufsicht der Produkte.