In Belgien wird von der Zustimmung zur Spende von menschlichem Körpermaterial (Organe, Gewebe und Zellen) nach dem Tod ausgegangen. Seit dem 1. Juli 2020 gelten neue Modalitäten. 

Bürger, die ihre Willenserklärung in Bezug auf die Spende von Körpermaterial nach dem Tod registrieren lassen möchten, können sich jederzeit wenden an: 

- den Hausarzt. Tipps für die Registrierung dieser Willenserklärungen

- die Gemeindeverwaltung, 

- oder ihre Willenserklärung selbst über die Website www.mijngezondheid.be registrieren. 

Bitte beachten Sie, dass Minderjährige und Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Willen selbst zu äußern, sich weiterhin an ihre örtliche Behörde wenden müssen. 

 

Homepage „Organspende“ 

 

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Dokument

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