Eine völkerrechtliche Übereinkunft regelt Produktion und Verwendung von POP (Langlebige organische Schadstoffe) auf internationaler Ebene: die Stockholmer Konvention.

Angesichtes dieser furchtbaren Stoffe stellt dieser Text einen beachtlichen Fortschritt zum Schutz der Umwelt und der Bürger auf weltweiter Ebene dar. Alle Länder können sich so gegen die Risiken schützen, die mit diesen toxischen Stoffen verbunden sind. Die Konvention definiert schließlich die weltweiten Normen für öffentliche Gesundheit und Umweltschutz.

Export und Import dieser Stoffe sind ebenfalls reglementiert.

Die Stockholmer Konvention

Die Stockholmer Konventionüber die POP ist eine völkerrechtliche Vereinbarung, die im Mai 2001 in Stockholm (Schweden) geschlossen wurde und im Mai 2004 in Kraft trat. Die Liste der Signatarstaaten, die sie unterzeichnet haben, kann online eingesehen werden.

1. Zuallererst sieht diese Konvention die Abschaffung dieser aufgrund ihrer spezifischen Merkmale als POP bezeichneten Stoffe vor durch Verbot ihrer Herstellung und Verwendung und durch Vernichtung der Lagerbestände.

Diese Maßnahmen betreffen die Stoffe, die in Anhang A des Textes aufgeführt sind: Aldrin, Chlordan, Chlordecon, Decabromdiphenylether (Handelsmischung, c-decaBDE), Dicofol, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexabrombiphenyl, Hexabromcyclododecan (HBCDD), HCB, Hexachlorbutadien, alpha-HCH, beta-HCH, Lindan, Mirex, PeCB, Pentachlorphenol mit seinen Salzen und Estern, PCBs, polychlorierte Naphthaline, Hexa- und Heptabromdiphenylether, Perfluoroctansäure (PFOA) und ihre Salze sowie mit PFOA verwandte Verbindungen, kurzkettige Chlorparaffine, Endosulfan, Tetra- und Pentabromdiphenylether und Toxaphen.

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2. Dann sieht der Text eine Beschränkung der Verwendung der POP vor (die in Anhang B aufgeführt sind), soweit keine Kenntnisse über Produkte vorliegen, in denen sie verwendet werden oder weniger giftige Alternativen zu einem erschwinglichen Preis. Dies ist der Fall bei DDT, Perfluoroctansulfonat (PFOS) und dessen Derivaten sowie bei Perfluoroctylsulfonylfluorid (PFOSF).

3. Schließlich begrenzt sie die POP-Emissionen, die unabsichtlich durch menschliche Tätigkeiten entstehen, vor allem durch industrielle Produktion, Transport und im Wohnsektor (HCB, PeCB, PCB, Dioxine und Furane). Diese Stoffe sind in Anhang C angegeben.

Die von der Konvention als POP erfassten Stoffe sind in drei Anhängen bezeichnet und von 12 (anfängliche Zahl) auf 30 (aktuelle Zahl) gestiegen.

Die an der Konvention beteiligten Staaten treten alle zwei Jahre zusammen, um deren Wirksamkeit zu prüfen und möglicherweise deren Anhänge abzuändern.

Die Liste der Produkte die als POP identifiziert werden sowie die liste der neuen Stoffe, die in Bewertung befindlich sind, ist online verfügbar. Für weitere Informationen siehe die Website www.pops.int und den Abschnitt „Mehr zu diesem Thema“.