Die Ratifizierung der Stockholmer Konvention erfolgte in Belgien im August 2006. Der Nationale Implementierungsplan (NIP) für Belgien wurde erstellt und im Februar 2009 an das Sekretariat der Konvention übermittelt. Die Aktualisierung wurde im Januar 2019 auf der Website der Konvention veröffentlicht.
Praktisch wird in Belgien kein POP absichtlich hergestellt oder freigesetzt. Die einzige Freisetzung in die Umwelt betrifft Dioxine und Furane, die mit industriellen Tätigkeiten und dem Transportwesen in Zusammenhang stehen.
Deshalb haben die belgischen Erdölraffinerien (die föderalem Recht unterliegen) bereits die Demontage der Einheiten zur Beimengung von Tetraethylblei zu verbleitem Kraftstoff organisiert. Dieser erzeugte bei der Verbrennung Dioxine und Furane.
Die regionalen Behörden verfolgen rigoros die Emission von Dioxinen, Furanen, HCB, HAP und PCB durch eine regelmäßige Kontrolle und Überwachung.