Der Spender

Bei jeder Person, die ihren Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Belgien hat, wird angenommen, dass sie in die Entnahme nach dem Tod einwilligt, es sei denn, sie hat ihre Ablehnung (mündlich, schriftlich, durch Eintragung bei der Gemeindeverwaltung) bekundet.
Personen, die nicht seit 6 Monaten im Bevölkerungsregister oder im Fremdenregister eingetragen sind, müssen ihre Einwilligung vor einer eventuellen Entnahme ausdrücklich bekunden.

 Der Tod eines Spenders

Gemäß Artikel 11 kann die Entnahme lediglich bei einer Person (dem Spender) durchgeführt werden, deren Tod von drei Ärzten, unter Ausschluss derjenigen, die den Empfänger behandeln oder die Entnahme oder Transplantation vornehmen werden, festgestellt wurde. Die Diagnose des Hirntods ist eine Diagnose, für die jeder der drei Ärzte unabhängig voneinander persönlich die Verantwortung übernimmt. Jegliche Form der Einflussnahme oder der Ausübung von Druck stellt eine schwerwiegende berufsethische Verfehlung dar. Der Hirntod wird nach dem neuesten Stand der Wissenschaft festgestellt. In einem datierten und unterzeichneten Protokoll wird die Feststellung des Hirntodes vermerkt. Dieses Protokoll muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Gemäß Artikel 4 & 1 kann der Abtretung von Organen und Gewebe, ungeachtet der daran beteiligten Parteien, nicht mit Gewinnerzielungsabsicht zugestimmt werden. Ebenso wenig dürfen weder der Spender noch seine Angehörigen dem Empfänger gegenüber irgendeinen Anspruch geltend machen. Die Spender, die in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen, können sowohl lebende als auch verstorbene Spender sein.

Im Fall eines gewaltsamen Todes des Spenders, dessen Ursache nicht verdächtig ist (z. B.: Autounfall), erstellt der Arzt, der die Entnahme vornimmt, einen Bericht für den Prokurator des Königs, der all die Angaben enthält, die eventuell notwendig sein könnten, falls der Prokurator des Königs im Nachhinein eine gerichtliche Untersuchung oder eine Autopsie anordnen sollte.
Im Falle eines Todes, dessen Ursache verdächtig ist, darf nur dann eine Entnahme durchgeführt werden, wenn der Prokurator des Königs vorher von der Entnahme in Kenntnis gesetzt worden ist und keinerlei Einwände vorgebracht hat. Letzterer kann einem Arzt den Auftrag für die Entnahme erteilen.
Vor der Entnahme muss sich der Arzt vergewissern, dass der Spender keinerlei Ablehnung gegen eine solche Entnahme bekundet hat. Der Arzt hat dann keine andere Wahl, als die Angehörigen von der geplanten Entnahme in Kenntnis zu setzen, sodass diese die Existenz einer eventuellen Ablehnung erbringen können, die vom Verstorbenen zu Lebzeiten bekundet wurde.

Seit 2007 muss der Arzt die Einwände der Angehörigen hingegen nicht mehr berücksichtigen. Diese Gesetzesänderung bestärkt das System des Opt-out.

 Zwei Arten der Entnahme

Im Falle einer Spende nach dem Tode kann die Todesursache des Spenders ein Herz- oder ein Hirntod sein. Die Mehrheit der Spender sind diejenigen, die an einem Hirntod verstorben sind.

  • Spender mit schlagendem Herzen (Heart-Beating-Donors) (DBD) (= Donation Before Death)                                                                                        

    Darunter sind hirntote Spender zu verstehen. Bei ihnen können alle Organe und jegliches Gewebe entnommen werden (Herz, Lungen, Leber, Nieren, Pankreas, Darm, ...).

    Der Hirntod bedeutet eine irreversible Zerstörung des Gehirns. Die Diagnose des Hirntods wird durch eine Anzahl klinischer Anzeichen und, wenn die Situation dies verlangt, durch die Ausführung von Zusatzuntersuchungen festgestellt. Wenn das Gehirn abgestorben ist, ist es möglich, dass andere Organe aufgrund von künstlichen Lebenserhaltungsmaßnahmen weiterhin funktionieren.

    Der Hirntod kann durch ein Ödem verursacht worden sein, das zu einem Stillstand des gesamten intrazerebralen Blutkreislaufs geführt hat. Mehrere Ursachen können zu diesem Umstand führen:

       -   ein Schlaganfall,

       -   eine schlecht behandelte arterielle Hypertonie,

       -   ein Hirntrauma (Sturz, Verkehrsunfall, …),

       -   eine Hirnanoxie, …

  • Herztote Spender (Non-Heart-Beating-Donors) (DCD) (= Donation After Cardiac Death) 

    Diese Spender sind das Ergebnis eines Kreislaufstillstandes und erfolgloser Wiederbelebungsmaßnahmen.

    Aufgrund der fehlenden Durchblutung werden vor allem die Nieren, die Leber, das Pankreas, die Lungen und das Gewebe entnommen.

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