Der Königliche Erlass vom 5. Dezember 2004, welcher die Europäische Richtlinie 97/68/EG umsetzt, legt die maximale Abgasemission von Kohlenmonoxiden (CO), Kohlenwasserstoffen (CH), Stickoxiden (NOx) und Partikeln (PM) fest.

Gemäß der Reglementierung müssen die Emissionsgrenzen für begründete Daten in stets strengeren Phasen eingeführt werden. Die Hersteller müssen garantieren, dass die neuen Motoren diese Grenzwerte respektieren, sodass sie auf den Markt gebracht werden können.

Die Föderale Umweltinspektion kontrolliert, ob die auf den Markt gebrachten Maschinen diese Emissionsgrenzen respektieren, und sie überprüft auch, ob die Geräte mit den erforderlichen und richtigen Kennzeichnungen versehen sind, so wie es die Gesetzgebung vorsieht. Jeder Motor muss mit einem Typenschild ausgestattet sein, das sichtbar angebracht ist (auf dem unter anderem die EG-Typgenehmigungsnummer steht).

Hersteller, Importeure und Vertreiber unter anderem von Kränen, Bulldozern, Baggern, Gabelstaplern,... gehören zur Zielgruppe dieser Kontrollen.

Geräte, die diese Emissionsvorschriften oder die Ausnahmebedingungen nicht erfüllen, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.