Werden auch Psychotherapeuten anerkannt und was sind die Bedingungen für die Anerkennung? 

Die Psychotherapie wird als eine Behandlungsform innerhalb der geistigen Gesundheitspflege und nicht als ein eigenständiger anerkannter Gesundheitsberuf beschrieben. Psychotherapie kann von Personen ausgeübt werden, die bereits eine Berufsbezeichnung besitzen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe unten). 

Wer darf Psychotherapie ausüben? 

Es wird zwischen zwei Gruppen unterschieden: 

1.     Alle Personen, die ihr Studium ab dem akademischen Jahr 2017-2018 beginnen und die folgenden Bedingungen erfüllen: 

  • Sie verfügen über eine Anerkennung als Arzt, klinischer Psychologe oder klinischer Orthopädagoge; 
  • Sie haben eine zusätzliche spezifische Ausbildung in Psychotherapie im Umfang von mindestens 70 ECTS an einer Universität oder Hochschule absolviert; 
  • Sie haben ein Berufspraktikum im Bereich der Psychotherapie von mindestens 2 Jahren Vollzeitpraxis (oder das Äquivalent im Falle einer Teilzeitpraxis) abgeschlossen. 

 

2.     Die erworbenen Rechte sind für alle Personen vorgesehen, die bereits als Psychotherapeuten tätig sind oder spätestens im Studienjahr 2016-2017 ihr Studium beginnen werden. 

Sowohl Personen mit einer Berufsbezeichnung im Gesundheitswesen (WUG-Titel) als auch Personen ohne Berufsbezeichnung im Gesundheitswesen (Nicht-WUG-Titel) können Rechte erwerben. 
In der Praxis gibt es jedoch einen Unterschied, je nachdem, ob der Psychotherapeut einen solchen Titel trägt oder nicht (siehe unten). 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich bereits als Psychotherapeut tätig bin oder wenn ich spätestens im Studienjahr 2016-2017 mit dem Studium beginne? Mit anderen Worten: Welche erworbenen Rechte sind vorgesehen? (Siehe auch Übersicht


Es sind drei Kategorien von erworbenen Rechten vorgesehen: 

1.     Personen, die ihr Studium spätestens im akademischen Jahr 2015-2016 abgeschlossen haben, können unter den folgenden Bedingungen Psychotherapie (weiter) ausüben: 

  • Sie besitzen einen WUG-Titel oder einen Nicht-WUG-Titel mindestens auf Bachelor-Niveau; 
  • Sie haben eine spezifische Ausbildung in Psychotherapie erfolgreich absolviert; 
  • Sie können bis zum 1.09.2018 eine Bescheinigung über die Ausübung der Psychotherapie vorlegen. 

2.     Personen, die am 1. September 2016 eine spezifische Ausbildung in Psychotherapie begonnen haben oder im Laufe des akademischen Jahres 2016-2017 unter den folgenden Bedingungen beginnen werden: 

  • Sie besitzen einen WUG-Titel oder einen Nicht-WUG-Titel mindestens auf Bachelor-Niveau; 
  • Sie absolvieren eine spezifische Ausbildung in Psychotherapie erfolgreich; 

3.     Personen, die am 1. September 2016 einen Studiengang mindestens auf Bachelor-Niveau begonnen haben oder im Laufe des akademischen Jahres 2016-2017 unter den folgenden Bedingungen beginnen werden: 

  • Sie besitzen einen WUG-Titel mindestens auf Bachelor-Niveau oder einen Nicht-WUG-Titel mindestens auf Bachelor-Niveau; 
  • Sie haben die spezifische Ausbildung in Psychotherapie (70 ECTS) erfolgreich absolviert; 
  • Sie haben ein Berufspraktikum im Bereich der Psychotherapie von mindestens 2 Jahren Vollzeitpraxis abgeschlossen. 

 

Kann ich weiterhin als Psychotherapeut tätig sein, wenn ich eine Berufsbezeichnung im Gesundheitswesen (WUG-Titel) habe? 

Personen mit einer Berufsbezeichnung im Bereich der Gesundheitsberufe gemäß dem Gesetz vom 10. Mai 2015, die die oben beschriebenen Rechte erworben haben, können Psychotherapie (weiterhin) selbständig ausüben. 

Kann ich weiterhin als Psychotherapeut tätig sein, wenn ich keine Berufsbezeichnung im Gesundheitswesen (kein WUG-Titel) habe? 

Personen ohne Berufsbezeichnung, die die oben beschriebenen Rechte erworben haben, dürfen psychotherapeutische Handlungen nur unter der Aufsicht eines autonomen Psychotherapeuten in einem interdisziplinären Kontext mit regelmäßiger Intervision durchführen.  

Achtung! 
Der Verfassungsgerichtshof entschied in einem Urteil vom 16. März 2017, dass Personen, die am 1.9.2016 bereits Psychotherapie ausübten, aber keinen Anspruch auf ein erworbenes Recht haben, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, weiterhin ohne zusätzliche Bedingungen Psychotherapie ausüben dürfen. 

Ist für die Ausübung der Psychotherapie ein spezielles Visum erforderlich? 

Für die Ausübung der Psychotherapie ist kein spezielles Visum erforderlich. Psychotherapeuten mit einer Berufsbezeichnung im Gesundheitswesen haben bereits das Visum, das mit ihrer Berufsbezeichnung verbunden ist. 

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERWORBENEN RECHTE 

(Shéma Insert)