Eine einzige Meeresstrategie für die die europäischen Meere
Die Meeresumwelt stellt ein wertvolles Erbe dar, das geschützt und erhalten und, wo möglich, wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückgeführt werden muss. Das Endziel sind der Erhalt der Biodiversität und der Schutz der Diversität und der Dynamik der Ozeane und Meere durch Gewährleistung der Sauberkeit, des guten Gesundheitszustands und der Produktivität: mit anderen Worten, späteren Generationen soll eine nachhaltige Meeresumwelt überlassen werden. Aus diesem Grund wurde 2008 die europäische Rahmenrichtlinie „Meeresstrategie“ (2008/56/EG), besser bekannt mit der englischen Abkürzung MSFD (Marine Strategy Framework Directive) verabschiedet Diese Rahmenrichtlinie schafft einen europäischen politischen Rahmen für einen höheren Schutz der Meeresumwelt. Davor gab es keine Maßnahmen, die über bereichsweise Ansätze hinausgingen. Das Ergebnis war ein Arsenal politischer und gesetzlicher Maßnahmen auf nationaler, regionaler, europäischer und internationaler Ebene. Die Rahmenrichtlinie „Meeresstrategie“ ist eine Säule der europäischen Meerespolitik, die sich mit allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Meer befasst.

Hin zu einem guten ökologischen Zustand in 2020

Wie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Meeresanrainer sind, muss Belgien eine Meeresstrategie erarbeiten, um bis 202 einen „guten ökologischen Zustand“ zu erreichen. Diese Strategie formuliert, wie dieser gute ökologische Zustand auf Grundlage von 11 Elementen („Deskriptoren“) erreicht werden soll.
- Die biologische Diversität
- Die invasiven Arten
- Zu kommerziellen Zwecken ausgebeutete Arten (Fische, Muscheln und Krustentiere)
- Die Nahrungskette
- Die Anreicherung durch Nährstoffe (Düngemittel)
- Die Unversehrtheit des Meeresbodens
- Die Hydrographie (Strömungen, Salzgehalt, Temperatur usw. des Meerwassers)
- Die Verschmutzung
- Die Sicherheit der Nahrungskette
- Müll im Meer
- Geräuschquellen unter Wasser

Umsetzung

Die Rahmenrichtlinie „Meeresstrategie“ ist von Belgien durch einen königlichen Erlass vom 23. Juni 2010 übernommen worden. Um das Ziel von 2020 erreichen zu können, muss der von Europa vorgegeben Fahrplan streng eingehalten werden:
• 2012:  
     o eine Eingangsevaluierung des belgischen Teils der Nordsee,
     o eine Beschreibung unseres guten ökologischen Zustands und der betreffenden Umweltziele, die bis 2020 erreicht werden müssen),
     o und schließlich eine sozio-ökonomische Analyse der Meeresaktivitäten.
• 2014: Festlegung eines Überwachungsprogramms
• 2016: Anwendung des Maßnahmenprogramms
• 2018: 1. Sechsjahres-Überprüfung der vorherigen Evaluierung hinsichtlich der erreichten Ziele

Für eine fruchtbare Umsetzung koordiniert der Dienst „Meeresumwelt“ die verschiedenen Etappen der Anwendung dieser Rahmenrichtlinie: die Zusammenarbeit zwischen den föderalen Verwaltungsstellen und den Regionen erfolgt in der Leitungsgruppe CCPIE Nordsee und Ozeane. Die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern wird im Rahmen der OSPAR-Übereinkunft koordiniert.

Weitere Informationen 

Informationen über die Anwendung der Rahmenrichtlinie „Meeresstrategie“ im belgischen Teil der Nordsee finden Sie in der Broschüre „Eine Strategie für die Meeresumwelt der Nordsee“.
Die Website der Europäischen Kommission informiert Sie weitergehend über die Rahmenrichtlinie.